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„Die Stiftung Naturschutz spricht von einer ökologischen Katastrophe: Unbekannte haben den Wasserstand im Königsmoor (Kreis Rendsburg-Eckernförde) gesenkt und große Schäden angerichtet.

Auf einer etwa 30 Hektar großen Fläche hatten Naturschützer 2012 und 2018 den Wasserstand im Königsmoor künstlich angehoben. Damit wollten sie unter anderem den CO2-Ausstoß auf der ehemals trockengelegten Moorfläche stoppen und Lebensraum für seltene Tierarten schaffen. Nun haben nicht bekannte Personen Stauanlagen zerstört und diesen Wasserstand gesenkt. Vögel, Frösche und andere Kleintiere finden laut Stiftung keine Nahrung mehr, Pflanzen trocknen aus.“

Mehr: (SH-Magazin, 26.02.2021, ca. 2 Min)

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Unbekannte-zerstoeren-Schutzprojekt-im-Koenigsmoor-bei-Rendsburg,koenigsmoor100.html

Deutschland verfehlt Naturschutz-Ziel

"Mehr als zehn Jahre nach Ablauf der Frist erfüllt Deutschland die EU-Vorgaben zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen noch immer nicht.

Deshalb verklagt die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.

Den Plan der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verfolgt auch die Nationale Biodiversitätsstrategie von 2007, wonach zwei Prozent der Landesfläche als Wildnis der Natur überlassen werden sollen.

Auch daran scheitert Deutschland: Mit 0,6 Prozent ist das Ziel nicht mal zu einem Drittel erfüllt."

Mehr: (7 min; verfügbar bis 26.02.2022)

https://www.zdf.de/politik/frontal-21/naturschutz-zu-wenig-wildnis-100.html

Das Marine-Waffenarsenal und die Munitionsfabrikation bewirkten langfristig Wahlstedts Aufschwung vom Dorf zur Stadt. Darüber berichtete jüngst das Schleswig-Holstein-Magazin. Für alle diejenigen, die diese geschichtliche Entwicklung nicht kennen:

https://www.youtube.com/results?search_query=wahlstedt+die+munitionsfabrik+der+marine+im+zweiten+weltkrieg

14 EU-Verfahren gegen Deutschland – wegen nicht eingehaltener Umweltrichtlinien

..."Es geht um die Luftbelastung und um Lärm, aber auch um Abfall und Verpackungsmüll: Gegen Deutschland laufen aktuell drei EU-Umweltverfahren mehr als vor einem Jahr.

Gegen Deutschland laufen aktuell 14 EU-Verfahren im Bereich der Umweltpolitik, weil Richtlinien aus Brüssel nicht pünktlich oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden…

…Die naturschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Steffi Lemke, sagte, Deutschland verletze »permanent« europäisches Natur- und Umweltrecht. »Die Bundesregierung zeigt damit, dass sie den Schutz unseres Bodens, Wassers, der Luft und der Biodiversität nicht ernst nimmt. Sie ist aufgefordert, dem Umwelt- und Naturschutz endlich Priorität einzuräumen. «

(DER SPIEGEL, 31.12.2020)

Mehr:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/umweltschutz-14-eu-verfahren-gegen-deutschland-im-umweltbereich-a-d8001cc2-62b8-47b6-94ee-9be9da731502

Aktuelle Übersicht der Europäischen Kommission:

https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&typeOfSearch=true&active_only=1&noncom=0&r_dossier=&decision_date_from=&decision_date_to=&EM=DE&DG=ENVI&title=&submit=Search

AKTUELLE PRESSEMITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION:

Naturschutz: Kommission beschließt, DEUTSCHLAND vor demEuropäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat- Richtlinie zu verklagen

"Brüssel, 18. Februar 2021

Die Kommission hat heute beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat.

Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust anbiologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt. Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Die Kommission übermittelte 2015 ein Aufforderungsschreiben. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020. Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.

Außerdem ist die Kommission der Auffassung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar sind und dass sie keine ausreichende Berichterstattung ermöglichen.

Schließlich geht die Kommission davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene allgemeine und anhaltende Praxis war, für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen.

Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre gemäß der Habitat-Richtlinie festgelegten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung rechtlich als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage detaillierter gebietsspezifischer Erhaltungsziele Erhaltungsmaßnahmen für die geschützten Arten und Lebensraumtypen in diesen Gebieten festlegen. Die Kommission verfolgt mehrere Vertragsverletzungsverfahren, die die Ausweisung besonderer Schutzgebiete sowie die Festlegung von Erhaltungszielen und Erhaltungsmaßnahmen betreffen. Diese haben für die Kommission hohe Priorität, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden soll..."

Welchen Preis zahlen wir für die Energiewende?

„Für die Energiewende lässt sich Deutschland auf der ganzen Welt feiern. Milliarden Euro werden in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert. Doch das größte politische Projekt seit der Wiedervereinigung stockt. Mächtige Energiekonzerne kämpfen um Marktanteile, Bürgermeister gehen mit dezentralen Konzepten ihre eigenen Wege in Sachen Energieversorgung. Und: der Widerstand in der Bevölkerung gegen weitere Windparks und Strommasten ist enorm. Mit einem neuen "Erneuerbare Energien Gesetz", kurz EEG, versucht die Regierung dem Umbau-Prozess neuen Schwung zu verleihen. Ob es gelingt?

Der Film "Kampf um Strom – welchen Preis zahlen wir für die Energiewende?" zeigt am Beispiel mehrerer Protagonisten und Protagonistinnen die vielfältigen Interessen, Probleme und Widerstände bei der Umsetzung der Energiewende.“

MEHR:

Kampf um Strom - Welchen Preis zahlen wir für die Energiewende?

(Video verfügbar bis 08.02.2022; 44 min)

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/kampf-um-strom-video-102.html

 „Seit 4,5 Milliarden Jahren gibt es die Erde, den Menschen erst seit 160.000 Jahren. Aber er hinterließ tiefere Spuren als alle anderen Lebewesen…“

Prof.Dr.Harald Lesch: Die Menschheit schafft sich ab (ca. 45 Min.)

Mehr:

https://www.youtube.com/watch?v=gMRnowgpGig&t=1721s

  • Müllberge mit Asbest; Filterstaub, Verbrennungsrückstände, Schlacke (ca. 40.000 t Abfälle)
  • Stark erhöhte Schwermetallanteile im Abwasser (Blei: 10fach, Cadmium: 8fach)
  • Abfließen in die Landschaft, da keine Kläranlage
  • Unklare Zuständigkeiten…

Mehr:

(ARD 20.01.2021, ca.28 Min)

https://www.ardmediathek.de/mdr/video/exakt-die-story/sanieren-oder-riskieren-alte-deponien-und-belastete-boeden/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy9kM2E5NGU3My1mZTM0LTQyOWQtYjQxNi1mNGI5MTU2OWE0YTY/

Der Ornithologe Professor Peter Berthold klagt seit langem über den jämmerlichen Zustand unserer Landschaft in Deutschland, der dafür gesorgt hat, dass inzwischen rund 80 Prozent der Vögel, Insekten (vollständig) sowie Amphibien und Reptilien (weitgehend) ausgerottet sind. Beispielhaft werden Lerche, Rebhuhn, Kiebitz und Schwalbe (regioal bis zu 90%) genannt, aber die Liste der Individuen ist lang.

Er weist auf den „Muff an Bürokratie bei Behörden“ hin, der das Bemühen um mehr biologische Vielfalt ausbremse. Naturschutz sei bei uns ein „zahnloser Tiger“.

Naturschutzgebiete machen nur noch knapp 1 Prozent unserer Gesamtfläche aus (Martin Klatt, NABU-Referent). Wir bräuchten aber mindestens 2 Prozent echte Wildnis.

Unser Land braucht in allen Bundesländern einen Biotopverbund durch möglichst viele ökologische Trittsteine für die Restbestände an Flora und Fauna.

Die Ausgleichspflicht für Kommunen bei Eingriffen in die Natur mit dem System von „Ökopunkten“ (Zahlungsmittel, das auf 25 Jahre befristet ist) ist ungenügend, da nach Ablauf der Frist nicht gewährleistet ist, dass der Ausgleich für dauerhaft verlorene Flächen weiterhin gewährleistet wird. So schrumpfen insgeheim wertvolle Gebiete. Sogar die etwa 50 Prozent noch bestehender Ackerflächen in Deutschland.

Etwa 4 Prozent unserer Fläche in Deutschland besteht aus Gärten. Diese könnten, bei entsprechender Gestaltung, eine größere Bedeutung für die ökologische Vielfalt haben als unsere Naturschutzgebiete.

Aber, so ein Verfechter zum Thema „Gärten des Grauens“:

„Schottergärten sind generationsübergreifend asozial.“

(Stand der Angaben: 2020)

Einen sehenswerten Beitrag zum Thema leisten die folgenden Filme:

„Rettet die Natur – Wege zu mehr Artenvielfalt“

Wir verändern, bewirtschaften, versiegeln das Land und verdrängen dadurch die Natur. Die Folgen sind deutlich zu spüren. Die rote Liste der vom Aussterben bedrohten Arten wird immer länger – und das Insektensterben stellt eine ernste Bedrohung für die Landwirtschaft und damit die Versorgung mit frischen Lebensmitteln dar. Denn ohne wildlebende Tiere und Pflanzen können auch wir nicht überleben! Noch ist Deutschland so regenerationsfähig, dass neue Lebensräume entstehen können. Was sind jetzt die nötigen Schritte, um nachhaltig gegenzusteuern?“

Mehr:  (58:57 Min., verfügbar bis 22.09.2025)

https://www.planet-wissen.de/video-rettet-die-natur--wege-zu-mehr-artenvielfalt-102.html

Mehr: (04:34 Min., verfügbar bis 18.08.2025)

„Das Projekt "Natur nah dran" des NABU Baden-Württemberg soll helfen, die biologische Vielfalt im Siedlungsraum zu fördern. Von 2016 bis 2020 unterstützt der NABU insgesamt 61 Kommunen bei der Umwandlung von jeweils bis zu fünf Flächen in artenreiche Wildblumenwiesen oder blühende Wildstaudensäume.“

https://www.planet-wissen.de/video-nabu-natur-nah-dran-100.html

Mehr: (04:51 Min., verfügbar bis 22.09.2025)

Es gibt in Deutschland viele Gebiete, in denen die Natur geschützt werden soll. Sie sollen die Schönheit, Eigenart und Vielfalt der Natur des Landes sichern. Doch je nach Art des Schutzgebietes gibt es erhebliche Unterschiede; je nach Ziel ist die Natur sehr gering bis streng geschützt.

https://www.planet-wissen.de/video-schutzgebiete-und-ihre-bedeutung-100.html

Petition zur Artenvielfalt

„Die Unterzeichnenden fordern die gezielte und effektive Förderung der Artenvielfalt auf allen öffentlichen Flächen in Deutschland durch ein geeignetes, konsequent ökologisch ausgerichtetes Grünflächenmanagement und eine Pflege, die dieses Ziel sicherstellt. Die heute übliche Praxis ungeeigneter „Pflege“maßnahmen sind häufig das Ende der Biodiversität im öffentlichen Grün und bedeuten für viele Arten Tod und Verlust von Lebensraum und Nahrung.

Wir möchten erreichen, dass öffentliche Flächen ökologisch sinnvoll angelegt und gepflegt werden, damit sie dazu beitragen können, das Insekten- und Artensterben in unseren Lebensräumen aufzuhalten…“

Mehr:

https://www.petition-mehr-artenvielfalt-im-oeffentlichen-gruen.de/unterst%C3%BCtzung