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IST DAS PLAUSIBEL?

Die INITIATIVE WAHLSTEDT hat bei einem unabhängigen Institut eine Plausibilitätsprüfung des Lärmgutachtens der Standt Wahlstedt* in Auftrag  gegeben. Im folgenden Text  finden Sie einige Ergebnisse.

Auf dünnem Eis: Teile des Bebauungsplans für das Gebiet am Bahnhof

Liebe Mitbürger,

wo gehobelt wird, da fallen Späne. Und wo Industrie angesiedelt wird, muss man sich mit großflächiger Vernichtung von Lebensraum für Flora und Fauna (also auch für uns) abfinden.

Noch mehr Späne fallen dann in der Folgezeit: Immissionen -  auch nachts - durch ständigen Lärm (Produktion, Filteranlagen, Ladeverkehr, Infrastruktur…), nächtliches Licht, (Fein-)Staub und gesundheitsschädliche Abgase sowie Geruchsbelästigungen.

Ach was, wir haben doch strenge rechtliche Auflagen (wie Bundesimmissionsschutzgesetz und dessen Verordnungen) zum Schutz der Menschen und der Umwelt vor schlimmen Folgen. Also alles eine Frage der zulässigen Grenzwerte und verlässlichen Kontrollen!

Auflagen bei der Planung gibt es doch schon im Vorfeld durch aufwendige und teure Umweltgutachten.

Anmerkung: Nach landläufigem Verständnis ist ein ‚Gutachten‘ die Aussage eines Sachverständigen“. „Der Begriff ‚Gutachten‘ ist weder eine geschützte Bezeichnung, noch hat er eine besonders herausgehobene prozessrechtliche Bedeutung“. (Wikipedia)

Die INITIATIVE WAHLSTEDT hat bei einem unabhängigen Institut eine Plausibilitätsprüfung* in Auftrag  gegeben. Im folgenden Text  finden Sie einige Ergebnisse.

Bei interessegeleiteten  Planungen ist die Versuchung groß, zur Kostenersparnis Prüfungsverfahren zu verkürzen. Oder bei Wahl der Methoden Wege zu finden, durch die unerwünschte Befunde scheinbar harmloser aussehen und passend gerechnet werden.

Beim „Lärmgutachten“ der Stadt Wahlstedt (vom 11.01.18)  gingen „Gutachter“ vor wie folgt:

Sie („Gutachter“) umgehen die seit 2006 übliche aktuelle Vorgehensweise bei Lärmberechnungen (DIN 45691) und wenden ein älteres Verfahren an,  das sich in der Vergangenheit als unzulänglich erwies.

  1. Dadurch berechnen sie zusätzlich die Bodendämpfung ein, die höhere Geräuschemissionen erlaubt.
  2. Dabei wählen sie eine für viele Schallquellen unrealistisch niedrige Quellhöhe (einen Meter über dem Boden) und errechnen so eine besonders hohe Bodendämpfung.
  3. Sie ignorieren ein schon bestehendes Lärmkontingent (plangegebene Vorbelastung), das ohne Beschränkung genutzt werden darf und unterstellen gleichzeitig eine um 50% niedrigere nächtliche betriebliche Auslastung.
  4. Sie geben rechnerisch Emissionskontingente (S.11, Tabelle 6 des „Gutachtens“) vor, die mit der Ausweisung als Industriegebiet „nicht gebietsverträglich“ sind, denn Betriebe müssen sich durch Festlegung eines Industriegebiets im städtischen Bauleitplan sowieso n u r  an übliche empfohlene Schallleistungspegel halten.
  5. Sie unterlassen es, Emissionskontingente für bereits vorhandene Betriebe zu prüfen und verschweigen so mögliche Überschreitungen von Schallleistungspegeln.
  6. Sie verzichten auf Ermittlung von Verkehrslärmimmissionen durch die geplanten Straßen innerhalb des B-Plans 32, die sich an bestimmten Stellen (IO 01- 03) ergeben.

Hinzu kommt: Das „Gutachten“ verzichtet bei seinen Aussagen auch darauf,  Zeiten besonderer Lärmempfindlichkeit (6.00 - 7.00 Uhr, 20.00 – 22.00 Uhr) zu berücksichtigen.

Die Kontrollen der anzusiedelnden Betriebe sollen ebenfalls mit dem nicht mehr gültigen Verfahren erfolgen!

Sie weisen ferner nicht darauf hin, dass –abhängig von der Größe der Industriefläche – von jedem Quadratmeter dieses Industriegebietes Geräuschimmissionen von mehr als 100 dB(A) ausgehen dürfen!

Wir müssen davon ausgehen, dass die Geschicke der Stadt Wahlstedt in den Händen gut informierter Lokalpolitiker und qualifizierter Verwaltungskräfte liegen. Dann aber fragen wir uns:

HABEN UNSERE LOKALPOLITIKER UND IHRE VERWALTUNG DIESES VORGEHEN DER LÄRMGUTACHTER DURCHSCHAUT UND GEBILLIGT,  INDEM SIE TROTZ DIESER MÄNGEL DER  AUFSTELLUNG DER BEBAUUNGSPLÄNE ZUGESTIMMT HABEN?

Otto Normalverbraucher könnte denken, dass durch die Umwelt“gutachten“ der Stadt Wahlstedt zum Bebauungsplan keine Umweltgefahren (z.B. kein weiterer Lärm) drohen.

Die Gutachter der INITIATIVE WAHLSTEDT aber sagen: „Es ist daher eine neue Kontingentierung streng nach DIN 45691 durchzuführen.“

Ähnliche Befürchtungen hatten wir schon vor Monaten, als wir beschwichtigt wurden mit Äußerungen wie „Wir haben doch extra ein Lärmgutachten erstellen lassen“, „Das ist alles noch in der Planung“ und „Bisher ist nichts entschieden.“ Aber schon damals kannten die Planer die „Gutachten“ und wollten sich nicht auf eine Negativliste festlegen.  Hierzu sagt das Stichwort Wirtschaft auf der Internet-Seite der Stadt Wahlstedt:

„Vorteilhaft für die Ansiedlung von Betrieben sind nicht nur baurechtlich günstige Voraussetzungen(…)…plant die Stadt eine Erweiterung des vorhandenen Industriegebiets KIELER STRASSE sowie neue Gewerbeflächen im Süden der Stadt.“

Mit freundlichen Grüßen, Eva und Albert Holm , 18.08.18


 *Quelle:Stellungnahme zur schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Wahlstedt: Projektnummer 16294 vom 11. Januar 2018 (der LAIRM CONSULT GmbH)

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