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STELLUNGNAHME ZUR WINDKRAFTPLANUNG REGION WAHLSTEDT

Hier gibt es das Formular zum Herunterladen:
Stellungnahme Windkraft Wahlstedt

Name, Adresse_________________________________________________________________

An das

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Niemannsweg 220

24106 Kiel

Wahlstedt, den _____________

BETREFF: BETEILIGUNGSVERFAHREN ZUR TEILAUFSTELLUNG DER REGIONALPLÄNE III, SACHTHEMA WINDENERGIE; HIER: VORRANGFLÄCHE PR3_SEG_309

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir uns durch die Ausweisung der Vorrangflächen für Windenergie im Teilgebiet Fehrenbötel/Wahlstedt im Regionalplan Schleswig-Holstein persönlich betroffen fühlen.

Bei der Abwägung sind sowohl öffentliche als auch private Belange zu berücksichtigen.

Eine Berücksichtigung privater Belange ist für uns aus den vorliegenden Planunterlagen nicht erkennbar.

Daher erheben wir die nachstehenden Einwendungen gegen den oben genannten Plan.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf Leben, die körperliche Unversehrtheit (Art. 2, II GG) und das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG) sowie Umweltschutz für unsere Nachkommen (Art. 20/20a GG).

Diese Rechte werden hier verletzt.

Gleichzeitig verstößt das Vorhaben in seiner beantragten Form gegen §5, Absatz 1 BImschG, sodass wir befürchten, dass durch den Betrieb in der vorgesehenen Art und Weise Belastungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen unsere Gesundheit maßgeblich gefährden werden.

Dieses Gesetz wird unseres Erachtens bei der Planung ebenfalls verletzt.

Aus diesen und den folgenden genannten Gründen lehnen wir den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen an diesem Standort ausdrücklich ab. Eine derartige Ausweisung von Windvorrangflächen in der Nähe unseres Wohnortes stellt für uns eine erhebliche Verletzung unserer privaten Belange dar.

Stellungnahme zur Bewertung der Vorrangfläche PR3_SEG_309 und den Abwägungsentscheid

Im ersten Planentwurf wurde die Fläche nicht ausgewiesen.

Durch Ihre Stellungnahmen erwirkte die Windenergiebranche eine Änderung der Kriterien. Dadurch wurde diese Vorrangfläche als geeignet eingestuft. Dies stellt unseres Erachtens eine unzulässige Einflussnahme der Industrie auf die Planung dar, insbesondere, da uns betroffenen Bürgern zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf die Notwendigkeit einer Stellungnahme gegeben wurde.

Einwände zu einzelnen Kriterien

1.1 Ein Abstandsbereich zu Wohnsiedlungen von 400 bzw. 1000 Metern schützt unseres Erachtens die Bevölkerung nur unzureichend vor zu erwartenden Immissionen. Das Konfliktrisiko ist daher als besonders hoch einzuschätzen.

1.3   Die Umfassung von Siedlungsflächen ist auf alle Industrieformen  anzuwenden. Im Wahlstedter Bereich ist das Konfliktrisiko als hoch einzuschätzen.

2.1.5  Die Vorrangfläche liegt im Schutzbereich der DWD-Wetterstation. Ihre Belange sollten vorrangig – wie im ersten Entwurf geschehen -  als Ausschlusskriterium gewichtet werden und nicht auf nachrangige Genehmigungen verschoben werden, um den Beteiligten Rechtssicherheit zu geben.

2.2  Der Regionalplan weist die Vorrangfläche als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung aus, trotzdem wird das Konfliktrisiko als gering bewertet. Das ist besonders wegen der belasteten Situation in Wahlstedt eine eklatante Fehleinschätzung.

2.2.4  Diese Vorrangplanung stellt die letzten Flächen Schleswig-Holsteins, die überwiegend fernab menschlicher Siedlungen liegen, für die industrielle Nutzung zur Verfügung. Allein diese Tatsache birgt ein hohes Konfliktrisiko.

3.1.1   Die besondere Bedeutung der Grünbrücke bei Negernbötel über die A 21 wurde ignoriert, das Konfliktrisiko durch Vergrämung, Vermeidungsverhalten und Tötungsrisiko unterbewertet.

3.1.3  Die Radesforder Au verbindet als wertvoller Grünkorridor den Grundwassersee Am Streem mit dem Segeberger Forst. Diese Zusammenhänge wurden nicht hoch genug bewertet.

Die räumliche Konzentration von Klein- und Kleinstbiotopen

in diesem Gebiet wurde ignoriert und nicht als Kriterium herangezogen.

3.2.2  Das Konfliktpotenzial des hier zu beobachtenden Vogelzugs in Ost-West-Richtung wurde nicht ausreichend bewertet.

  1. Die Vorrangfläche (im Regionalplan) ist als Bereich mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz ausgewiesen. Dieses Kriterium fehlt in der Abwägung völlig.

4.3   Die Bedeutung der Radesforder Au und anderer Kleingewässer in diesem Gebiet wird nicht ausreichend gewichtet.

5.  Der Schutzgutbereich Charakteristische Landschaftsräume sollte ein eigenständiges Kriterium bilden. Die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins stellt eine seit Jahrhunderten gewachsene Landschaft dar.

Sie sollte weder einseitigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden noch dem abstrakten Ziel des Klimaschutzes zur Produktion von Strom, den zur Zeit  niemand gebrauchen kann.

Die Gründe im Einzelnen:

Menschen und Gesundheit

Eine Planung darf nicht zu Konflikten führen, die auf der nachfolgenden Ebene nicht sachgerecht gelöst werden können.

Mögliche Beeinträchtigungen sollten unseres Erachtens schon auf der Ebene der Landes- und Regionalplanung genauer und grundsätzlich betrachtet werden, da die menschliche Gesundheit vor den Belangen der Windenergieindustrie rangieren sollte (§1 BimschG).

Dies ist nicht im Regionalplan geschehen und muss nachgebessert werden.

Die immissionschutzrechtlichen Belange im Einzelnen:

Lärmimmissionen

Neuere Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Auswirkungen von Schall und Infraschall auf die menschliche Gesundheit neu bewertet werden müssen.

Die akustischen Immissionen von Windkraftanlagen (WA) werden durch aerodynamische Geräusche dominiert. Diese manifestieren sich durch breitbandiges, in vielen Fällen deutlich amplitudenmodelliertes Rauschen. Dies führt zu einer besonderen Lästigkeit, die markant höher liegt als beispielsweise Straßenlärm gleichen Pegels. Die den Mast passierenden Rotorblätter einer WA rufen Infraschall hervor, der Schwingungen ausstrahlt und über mehrere Kilometer messbar ist.  (Quelle: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe: Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen.)

Solange die Infraschall-Problematik nicht abschließend geklärt ist, sollten keine neuen Windkraftanlagen in Betrieb genommen werden.

Namhafte Wissenschaftler haben zu diesem Problemkreis markante Ergebnisse festgestellt: a) Prof.i.R. Dr. Henning Müller zu Hagen, Diplom-Physiker; b) Dipl.-Ing. Gerhard Artinger, VDI (technisch und faktisch überprüft vom: GaSZ-Gutachter- und Sachverständigen-Zentrum für Umweltmessung GmbH. Quelle: Kommentierung verschiedener Studien und Berichte über Infraschall.)

Diese Veröffentlichung kam zu folgenden Ergebnissen: „Es ist davon auszugehen, dass ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen Schallimmissionen von WA und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung besteht.“

Tieffrequenter Schall führt bei ca. 10 - 30% der Betroffenen beim Abstand von 2000 Metern von einer WA zu einer Belastung. Tieffrequenter Schall wird jedoch durch die angewandten

Messmethoden unterdrückt oder nicht erfasst. Frequenzspitzen werden weggemittelt. Tieffrequenter Schall durchdringt Wände und innere Organe (Hauptbelastung) und stört insbesondere den Schlaf.

Daraus leiten diese Experten folgende Forderung ab: Mindestabstände von WA zu Wohngebäuden sollen das 10fache der Anlagenhöhe betragen.

Die WHO empfiehlt in ihrer jüngsten Veröffentlichung zu Umgebungslärm, dass der Lärm von Windenergieanlagen durchschnittlich 45 dB (A) tags über nicht überschreiten sollte.

„Lärm (…) oberhalb dieses Wertes ist mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden.“ (Quelle: Leitlinien für Umgebungslärm, WHO, 2018)

Der Lärmpegel einer WA steigt mit zunehmender Windgeschwindigkeit an. Das wird besonders nachts markant störender als Straßenlärm empfunden.

Die Ausweisung von Vorrangflächen in nur einem Kilometer Entfernung von der Wahlstedter Wohnbebauung stellt unseres Erachtens eine Verletzung des Vorsorgeprinzips der TA Lärm dar.

Fachleute empfehlen einen Mindestabstand von 10facher Anlagenhöhe oder mindestens zwei Kilometern.

Dem schließen wir uns an und fordern zusätzlich eine Nachtabschaltung.

Schattenwurf

Durch die geringe Entfernung der Vorrangflächen von der Stadt Wahlstedt ist bis in die Ortsmitte mit Schattenwurf zu rechnen, insbesondere im Winterhalbjahr (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (2016), Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterungen zur Simulation). Schon die zulässige Immissionswirkung von 30 Minuten täglich stellt eine unerträgliche Belastung empfindlicher Menschen dar!

Eiswurf

Bei ungünstigen Wetterlagen werden die angrenzende Kreisstraße K87

und ihre Nutzer gefährdet.

Lichtimmissionen

Das angesichts der Nähe zum Hamburger Flughafen zu erwartende Blinklicht stellt eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung dar. Gerade die ungestörte Nachtruhe ist ein besonders schützenswertes Gut.

Probleme des Energietransports

Die Flächen wurden ausgewiesen, ohne auch nur annähernd zu klären, wie die produzierten Energiemengen abgeleitet werden sollen. Eventuell erforderliche Erweiterung des Hochspannungsnetzes, neue Hochspannungsmasten und Umspannwerke bedeuten weitere Naturzerstörung, Einschränkungen und gesundheitliche Probleme für die Bevölkerung.

Aufgrund der hohen Leistungsverluste sollte Windenergie dort produziert werden, wo sie gebraucht wird.

Bedrängende Wirkung

Nicht nur Windenergieanlagen sollten hinsichtlich der bedrängenden Wirkung betrachtet werden, sondern auch andere vorhandene oder geplante Industrieanlagen. Diese Betrachtung fehlt in der vorliegenden Planung.

Wahlstedt besitzt bereits große Industriegebiete im Südwesten und Nordosten der Stadt. Weitere sind im Osten und Süden der Stadt geplant. Mit diesen Windanlagenvorrangflächen wäre Wahlstedt in Zukunft vollständig von Industrieanlagen umgeben.

Vorbelastungen der Wahlstedter Bevölkerung

Die Wahlstedter Bevölkerung ist bereits vielfältig vorbelastet. Die Stadt plant die Errichtung einer Steinbrechanlage, das Schrottwerk will expandieren, ein Asphaltmischwerk überschallt die ganze Stadt und es gibt beträchtlichen Verkehrslärm durch Schienenverkehr, B 205, A 21 und Durchgangsstraßen in Nord-Süd und Ost-West-Richtung, der u.a. durch den Weiterbau der A 20 Richtung Wittenborn weiter zunehmen wird.

Lärmimmissionen innerhalb der Stadt liegen schon heute nachweislich entlang der viel befahrenen Kieler Straße über den Grenzen der Gesundheitsgefährdung (vgl. schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 32) vor. Hinzu kommen Immissionen durch die A 21 und die B 205. Eine weitere Belastung durch Schall und Infraschall der WA könnte weite Teile der Stadt für empfindliche Menschen unbewohnbar machen.

Es gibt keine Lärmminderungsplanung der Stadt.

Wir fordern: Keine weitere Belastung durch Immissionen aller Art für die Wahlstedter Bevölkerung.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Grundlegende Belange des Umweltschutzes werden nicht ausreichend gewichtet.  Angesichts des Verlustes der Biodiversität und des Insektensterbens dürfen Maßnahmen gegen den Klimawandel keinesfalls den Verlust der biologischen Vielfalt beschleunigen. Bau und Betrieb von Windkraftanlagen darf nicht über dem Arten- und Lebensraumschutz stehen (Biodiversitätsstrategie).

Aus unserer Sicht ist es nicht zulässig, bei Abwägungen dem abstrakten Gedanken des Klimaschutzes Vorrang vor Naturschutz-Belangen und Belangen menschlicher Gesundheit zu geben (GG Art. 20).

Sämtliche Gewässer sollen als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen gesichert werden (§6WHG, §2WasG SH, §1 BNatSchG, §2ROG).

Die ausgewiesenen Flächen grenzen unmittelbar an die Radesforder Au. Gemäß §61 BNatSchG sollen Gewässer und Uferzonen frei gehalten werden. Dies geschieht mit den ausgewiesenen Abständen zum Vorranggebiet unseres Erachtens nur unzureichend. Die Au bildet in Verbindung mit der Negernböteler Grünbrücke über die A21 und dem Brookgraben im Norden und verschiedenen Kleingewässern einen wichtigen Grünkorridor für Wildtiere, als solcher ausgewiesen im neuen Landschaftsrahmenplan, und darf nicht beeinträchtigt werden.

Diese Planung steht dem §21BNatSchG entgegen.

Geschützte Tiere wie z.B. Fledermäuse nutzen erfahrungsgemäß Flussläufe als Flugkorridore und Jagdreviere.

Alle Tiere wären hier massiv gefährdet.

Die Ausweisung der Windkraft-Vorrangflächen erfolgte ohne ausreichende Untersuchung von naturschutzrelevanten Belangen. Beispielsweise wurde das Konfliktpotenzial der Ost-West-Flugrouten der Vögel (z.B. Gänse und Kraniche) in diesem Gebiet nicht ausreichend gewichtet.

Boden, Fläche, Wasser

Paragraf 1LBodSchG fordert einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Daher hat sich die Landesregierung Schleswig-Holstein hat zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Jede Windanlage fordert einen Flächenverbrauch von ca. 4000 qm;  pro Anlage werden 500 qm unmittelbar als Fundament  bis in 12 Meter Tiefe versiegelt. Die für den nötigen Schwerlastverkehr erforderlichen Trassen verdichten den Boden unumkehrbar.

Fundamente und Trassen verändern den Grundwasserhaushalt nachhaltig.

Das geplante Vorranggebiet liegt in einem Trinkwassereinzugsgebiet, dies wurde bei der Abwägung nicht berücksichtigt.

Lärm, Schattenwurf und visuelle Bedrängnis haben gravierende Folgen für Mensch und Natur.

Wertvolles Ackerland, Erholungsgebiete für die belastete Wahlstedter Bevölkerung und Rückzugsgebiete für z.T. bedrohte Arten gehen verloren.

Diese Windvorrangflächenplanung stellt die letzten Flächen Schleswig-Holsteins, die fernab von menschlichen Siedlungen liegen, ausgerechnet für die industrielle Nutzung zur Verfügung. Dies verstößt eklatant gegen Art. 20 GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) und §1BNschG und §2ROG.

Der Regionalplan bescheinigt dem Gebiet eine besondere Bedeutung für Tourismus und Erholung. Durch die Ausweisung von Windenergievorranggebieten im Südwesten der Stadt geht der gesundheitlich hochbelasteten Wahlstedter Bevölkerung ein wichtiges Erholungsgebiet verloren.

Häufig benutzte Fahrradwege würden fast unmittelbar an den Windanlagen vorbeiführen.

Klima, Luft

Schleswig-Holstein produziert bereits Strommengen, die in diesem Bundesland nicht verbraucht werden können. Hinzu kommt, dass schon jetzt erhebliche Strommengen,  die nicht benötigt werden, abgeregelt werden. Stromkunden zahlen aber trotzdem für solche nicht erbrachten Leistungen. Strom muss bezahlbar bleiben. Die aktuelle Regelung ist keinem Bürger zu vermitteln.

Der Stromertrag auf dem schleswig-holsteinischen Geestrücken verspricht darüber hinaus geringere Erträge als Anlagen an der Küste sowie Offshore-Anlagen (Der Stromertrag steigt in der dritten Potenz zur Windgeschwindigkeit – doppelte Windgeschwindigkeit, achtfacher Stromertrag).

Eine weitere Ausweitung wertvoller Flächen ist angesichts dieser Fakten absolut nicht zu vermitteln. Dies widerspricht ferner dem erklärten Willen der Landesregierung, den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Dies spricht unseres Erachtens gegen die Ausweisung der Flächen an dieser Stelle.

Prinzipielle Einwände gegen die Einflussnahme der Industrie

Nach Aussagen der Windanlagenbetreiber (UKA) haben diese Firmen durch ihre Stellungnahmen zum 2. Entwurf der Regionalplanung für die Eignungsflächen Einfluss nehmen können. Durch ihre Einwände seien die Ausschlusskriterien Wetterradar Boostedt und Flugplatz Wahlstedt anders gewichtet worden. Dies verstößt unseres Erachtens gegen das Gebot der Berücksichtigung privater Belange, da uns Bürgern  im Vorwege keinerlei entsprechender Einfluss auf die Planung eingeräumt wurde.

Diese Vorrangflächenplanung dient einseitig den wirtschaftlichen Interessen einer Industriebranche.

Der Windanlagenbau ist unseres Erachtens eine industrielle Nutzung von Flächen und sollte nur in ausgewiesenen Industriegebieten erlaubt sein.

Entsorgung und Nachhaltigkeit

Laut Aussage von Entsorgern sind WA von begrenzter Haltbarkeit und ausgediente Windkraftanlagen nicht recycelbar. Der vollständige Rückbau der Fundamente ist nicht rechtssicher gelöst, da er im Ermessen der Verpächter liegt.

Ohne die Abschaltung von Braunkohlekraftwerken kann Deutschland seine Klimaziele nicht erreichen und Schleswig-Holstein seine durch Windenergie erzeugten Strommengen nicht absetzen. Der weitere Ausbau der Windenergieproduktion ist zur Zeit weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll.

Solange diese Probleme bestehen, sollten keine neuen WA errichtet werden.

BITTE TEILEN SIE MIR/UNS DAS ERGEBNIS DER ABWÄGUNG UNTER MEINER/ UNSERER ANGEGEBENEN E-MAIL-ADRESSE MIT.

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Stellungnahme Windkraft Wahlstedt

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