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Liebe Mitstreiter,

die von uns in Auftrag gegebene Stellungnahme zum Lärmgutachten für das geplante neue Industriegebiet am Bahnhof

("Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Wahlstedt, Projektnummer 16294" vom 11.01.2018 der LAIRM CONSULT GmbH)

liegt vor und kann eingesehen werden.

Sie wird unseren nächsten Stammtisch (23.08.2018) bereichern, denn sie untermauert unsere Kritik.

A. Holm

Liebe Mitbürger, die INITIATIVE WAHLSTEDT möchte die Umweltbelastungen für Wahlstedter Bürger sammeln und dokumentieren. Lesen Sie weiter unter der Rubrik AKTIONEN und mailen Sie Ihre Beschwerden an:

info@initiative-wahlstedt.de

Außerdem können Sie ab sofort online abstimmen:

Geben Sie Ihre Stimme gegen das geplante Industriegebiet am Bahnhof online ab unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse:

info@initiative-wahlstedt.de - oder über unser Kontaktformular

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***** Übrigens...

BEI ALLEN ZUSCHRIFTEN UNTER info@initiative-wahlstedt.de, DIE SIE UNSERER WEBSITE SCHICKEN, ZEIGEN WIR WEDER IHREN NAMEN NOCH IHRE ADRESSE (Ausgenommen sind Stellungnahmen von Politikern). *****

  • Hierzu interessante Links:
  • "BUND macht Feinstaubmessungen für Bürger" (BUND.net)
  • "Schutz vor Lärm und Schutz der Ruhe"(BUND.net)

Beispiele für schmutzige Industrie - Asphaltmischwerk und Steinbrechwerk, Altreifen-Recycling-Anlage...

  • In der Holsteinstraße ist ein Steinbrechwerk im Entstehen, das möglicherweise noch vergrößert werden soll.

Meist treten solche Betriebe zusammen mit Anlagen zum Be- und Entladen von Schüttgütern auf.

  • Im „alten Industriegebiet“ gibt es ein Asphaltmischwerk.

Hintergrundinformationen: Asphaltmischwerke und Steinbrechanlagen

Nach einem Ergebnisbericht aus 9 Bundesländern liegen Asphaltmischwerke im Bereich von 40 - 70% der ermittelten Gesamtimmissionen (Staub).

LKW wird Beladen

Brecheranlagen liegen im Bereich von 80 - 90% der ermittelten Gesamtimmissionen (Berichtsauswertung von Emmissionskatastern aus 9 Bundesländern LAI-AISV-2011, Tab. 1 u. 2; Quelle: http://www.lai-immissionsschutz.de/serlet/is/20172). Sogenannte "Offene oder unvollständig geschlossene Anlagen zum Be- und Entladen von Schüttgütern" (4. BImschV) immittieren 80 - 90% der ermittelten Gesamtimmissionen.

Beispiel eines Steinbrechwerkes

Gemäß unserer Quelle (http://www.bi-asphaltanlage.de/uploads/media/UNW-Vortrag_Eckental_12.9.13_-_neu.pdf) gibt es gegenwärtig in der BRD laut BImSchG (Bundesimmissionschutzgesetz) für die Genehmigung von Asphaltmischanlagen

  • kein öffentliches Verfahren und keine Antragsauslegung (§§ 4 u. 19 i.V. mit § 1 der 4. BImSchV u. Nr. 2.15, Spalte 2 des Anhangs 4. BImSchV)
  • keine Bürgerbeteiligung, Einwände, Erörterung (existiert in Belgien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz u. Italien)
  • keine kontinuierlichen Abgasmessungen laut Gesetz (wie bei Kohlekraftwerken und Müllverbrennungsanlagen)

Da die Lärm- und Geruchsbelästigung und der Schadstoffausstoß von Asphaltanlagen hoch sein können, gibt es für die ca. 700 in der BRD betriebenen Asphaltmischwerke grundlegende, aber noch nicht umgesetzte umweltpolitische Forderungen:

  1. Wohn-Abstandsregelungen zu Asphaltanlagen: mindestens 2 km
  2. Bürgerbeteiligung/öffentliche Antragsverfahren vor Genehmigung
  3. Grenzwerte gemäß 17. BImSchV und kontinuierliche Messungen
  4. 3-stufige Abgasreinigungsanlage nach aktuellem Standard
  5. Verwendung von maximal 25% schadstoffhaltigem Recyclingmaterial
  6. Komplett eingehauste Brecheranlage mit Abgasfilteranlage
  7. Geruchsimmissionsbewertung für die reale Betriebszeit (nicht umgerechnet auf das Kalenderjahr)
  8. Abgasabsaugung auch für Mischer, Heißsilierung und Verladesilos
  9. LKW-Schleuse mit Unterdruck
  10. LKW-Beplanung noch in der Schleuse
  11. EMAS-Teilnahme zum Erwerb eines EU-Zertifikats mit jährlicher Minimierung der Umweltbelastungen
  12. Ständige Online-Überwachung
  13. Einrichtung eines Bürger-Online-Formulars für Beschwerden beim Umweltamt

Immissionen aus Teerprodukten enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die nicht nur geruchsbelästigend, sondern auch krebserregend sind. Daher sind sie im Straßenbau und bei der Herstellung von Teerpappe seit 1984 in der BRD verboten. Allerdings sind sie oft noch in Kunststoff- und Gummiprodukten enthalten (Kinderspielzeug!), in Altreifen und flächendeckend im Boden nachweisbar.

Mit diesen Altlasten müssen wir leben, und auch alte Kraftwerke geben noch solche Immissionen frei. Ebenso sind sie in Tabakrauch, Kraftstoffen und Heizöl enthalten und gelangen so in den Hausstaub.

Hier muss aber noch erwähnt werden, dass Asphaltmischwerke insbesondere dann nicht immissionsfrei sind, wenn sie Material aus der Zeit vor 1984 recyceln. Viele Straßen, die jetzt sanierungsbedürftig sind, stammen aus dieser Zeit. Außerdem: Die Kontrolle dieser Betriebe ist lückenhaft.

Wie es um das Asphaltmischwerk in Wahlstedt bestellt ist, wissen wir nicht.

Die stark giftigen und krebserregenden PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe) haben langfristige Wirkungen auf Föten und können Lungen-, Kehlkopf-, Haut-, Magen- und Darmkrebs verursachen. Auch für Organismen im Wasser sind sie hochgiftig. (Zur detaillierten Information über das Thema im Zusammenhang mit Asphaltanlagen verweisen wir auf das Internet; z.B.:

Fazit

Asphaltmischwerke und Brechanlagen sowie Anlagen zum Be- und Entladen von Schüttgütern mindern unsere Wohnqualität, erhöhen unsere Umweltbelastungen und das Krankheitsrisiko, oftmals ohne dass wir dagegen juristische Handhabe haben.

ERGÄNZENDE INFORMATIONEN: MODELLBERECHNUNG FÜR LKW-VERKEHR ZUM BETRIEB EINER ASPHALTMISCHANLAGE

Altreifenrecycling im Industriegebiet Holsteinstraße?

(Bericht LN-online vom 21.7.2015 - "Wahlstedt bekommt einen Recyclinghof - Bad Segeberger Investor kauft großes Grundstück im Industriepark.")

In dem oben genannten Zeitungsartikel wird berichtet, dass in der Holsteinstraße neben dem geplanten Steinbrechwerk ein Betrieb für das Recycling von Altreifen entstehen soll.  Was uns im Einzelnen erwartet, ist uns bis heute nicht bekannt. Bekannt sind aber verschiedene Verwertungstechniken, z.B. dass man Reifen zerkleinert, geschredderte Altreifen in ca. 30 cm großen Stücken „thermisch verwertet“ (https://de.wikipedia.org...Altreifen), z.B. als Ersatz-Brennstoff in der Zementindustrie oder zur Modifizierung von Asphalt und Bitumen, sowie für die Herstellung von Kunstrasen usw.

Bei einer anderen Methode, dem „stofflichen Altreifen-Recycling“, zerlegt man die Reifen „in ihre Bestandteile, wie Gummi, Stahl, Textil“ und andere Reste. Die Bestandteile werden dann „einzeln weiter verwendet“, aber nicht verbrannt (s.o.).

Von Bedeutung ist, dass Altreifen überwachungsbedürftige Abfälle sind. Bei derartigen Abfällen müssen die Lagerung, das Sortieren, die Verwertung und der Transport zuständigen Behörden angezeigt werden und benötigen eine behördliche Genehmigung.

Wikipedia berichtet weiter: „Eine Gefahr für Mensch und Umwelt geht von den ‚Reifenfriedhöfen‘ aus, wenn diese in Brand geraten. So fingen beispielsweise im Jahr 2012 in al-Dscharah (Region Kuweit) über 5 Millionen Reifen Feuer. Die Löscharbeiten gestalten sich auf Grund der enormen Hitzeentwicklung schwierig.“

In jüngerer Zeit wurde in den Medien über einen katastrophalen Großbrand in einer Reifenfabrik in Hamburg-Harburg berichtet.

Welchen Belästigungen und Umweltgefahren für die Gesundheit sind die Wahlstedter schon jetzt ausgesetzt?

Könnte es geschehen, dass im Zuge des Weiterbaus der Autobahn A 20 das Asphaltwerk die Produktion erhöht oder expandieren will und sich im Planungsgebiet am Bahnhof ansiedelt?

Laut Pressebericht (LN) vom April 2017 jedenfalls hat der derzeitige Besitzer des früheren Asphaltmischwerks zusätzliche Liegenschaften in seinem Umfeld erworben, und zwar das ehemalige OKAL-Gelände und die frühere Kiesgrube an der Straße nach Wittenborn.

Ergänzung: Wir empfehlen die Links zu den Videos zum Thema "Brechwerke"


Mehr zum Thema: https://www.initiative-wahlstedt.de/immissionskataster-wahlstedt/

Liebe Mitbürger,

die INITIATIVE WAHLSTEDT möchte die Umweltbelastungen der Wahlstedter Bürger an verschiedenen Stellen in der Stadt dokumentieren, um zu zeigen,  wo  und  wodurch  unsere Lebensqualität beeinträchtigt wird (Lärm, Staub, Gestank).

Qualmender Materialhaufen auf dem Gelände eines Betriebes in Wahlstedt
Qualmender Materialhaufen auf dem Gelände eines Betriebes in Wahlstedt

Schreiben Sie einfach an info@initiative-wahlstedt.de und berichten: 

  • EREIGNIS, DATUM, UHRZEIT/DAUER, STRASSE.
  • Die Meldungen werden wir auf unserer Website in unserem Immissionskataster veröffentlichen.

Mit Hilfe unseres Formulars zum Ausdrucken (siehe unten, Vordrucke auch bei uns erhältlich) kann jeder Bürger seine Beobachtungen zudem dem zuständigen Ordnungsamt  (Rathaus, Markt 1, Tel. 04554 – 701 129/130)  oder in Wiederholungsfällen dem Umweltamt Schleswig-Holstein im LLUR (Poststelle@llur.landsh.de) melden.

Wir bitten um Ihre Mitarbeit!  Fertigen Sie Kopien des Formulars an und geben Sie diese an Ihre Nachbarn, Freunde und Bekannten weiter. Gemeinsam erreichen wir mehr!

Alle Meldungen werden nach Prüfung hier veröffentlicht.


Immissionskataster Wahlstedt - Meldebogen

    Art der Immission:

    Uhrzeit (Stunde / Minute) von:*
    :
    bis:
    :

    Anti-Spam Schutz:


    Formular zum Ausdrucken:

    IMMISSIONSKATASTER WAHLSTEDT – MELDEBOGEN

    DATUM
    UHRZEIT / ZEITRAUM
    STRASSE / ORT
    ART DER IMMISSION O Lärm | O Staub | O Geruch

    STIMMEN AUCH SIE AB :

    "WIR SAGEN  N E I N 

    ZUM GEPLANTEN NEUEN INDUSTRIEGEBIET IN WAHLSTEDT !"

    (Bitte Namen, Strasse, Wohnort angeben)

    An: info@initiative-wahlstedt.de

    Unter Flächenversiegelung versteht man das Bedecken des natürlichen Bodens durch Bauwerke des Menschen. Dazu zählen auch nicht sichtbare Bauwerke (Leitungen, Kanäle, Tunnel, Fundamente, stark verdichtete Böden wie z.B. durch Steinbrechanlagen).

    Man schätzt, dass ca. 50% der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland bereits versiegelt sind; das sind ca. 5,5% unserer Gesamtfläche; Tendenz steigend.

    Welche Auswirkungen hat die Boden- oder Flächenversiegelung?

    • Lebensraumverlust für über- und unterirdische Lebewesen
    • Negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Erde
    • Weniger Grundwasser-Spende, weil Oberflächenwasser nicht versickern kann
    • Weniger Trinkwasser, weil Oberflächenwasser als Schmutzwasser abfließt
    • Vermehrtes Oberflächenwasser führt schneller zu Überschwemmungen und stehendem Oberflächenwasser, das der Boden nicht mehr aufnehmen kann
    • Mehr regionale Trockenheits- oder Dürrephasen
    • Höhere Schadstoffbelastung des Grundwassers
    • Stärkere Erwärmung an heißen Tagen durch dunkle Flächen (z.B. Asphalt)

    Stellungnahmen des NABU:

    Weiterführende Informationen: mehr zum Thema...

    Wir sagen NEIN zum geplanten Industriegebiet am Bahnhof!

    Aus Liebe zu Mensch und Natur.



    ...weiterlesen "INITIATIVE WAHLSTEDT – Für Lebensqualität und ein lebenswertes Wahlstedt."

    Im Jahre 2005 stimmten unsere Stadtvertreter einem Flächennutzungsplan zu, der für dieses Gelände ein Gewerbegebiet auswies.

    Belebung des Bahnhofsumfeldes

    Als Zielsetzung steht in diesem Flächennutzungsplan "Belebung des Bahnhofsumfeldes". Die Ansiedlung von Einzelhandel, Restauration, Tankstelle oder Hotelbau sollte ermöglicht werden, um Wahlstedt attraktiver zu gestalten und den Bewohnern weitere Dienstleistungen zu bieten. Nur unter dieser Maßgabe stimmten die Stadtvertreter diesem Nutzungsplan zu.

    Zufahrt zum Bahnhof in Wahlstedt

    Obwohl es mehrere Interessenten gab, die sich ansiedeln wollten, wurde dies von Seiten der Stadt abgelehnt, wohl um ansässige Betriebe zu schützen.

    Auf ca. 20 Hektar soll nun auf der grünen Wiese ein neues Gewerbe- und Industriegebiet entstehen  (siehe "Unterschiede zwischen Gewerbe- und Industriegebiet"). Die Erschließungskosten belaufen sich auf etwa drei Millionen Euro. Umfangreiche Entwässerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Umweltschutz werden damit erforderlich.

    ...weiterlesen "Entwicklung"

    Externe Links zu den Bauleitplänen der Stadt Wahlstedt

    Was ist der Unterschied zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet

    WO IST DER UNTERSCHIED? Industrie- und Gewerbegebiete sind vollkommen unterschiedlich

    Industrie oder Gewerbe ist ein großer Unterschied; in der Baunutzungsverordnung steht:

    §8 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
    Gewerbegebiete:
    (1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

    §9 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
    Industriegebiete:
    (1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
    (Quelle: Justizministerium)

    „Vom Gewerbegebiet im eigentlichen Sinne unterscheidet sich ein Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Staub, Geruch) produzieren, und darum von Wohngebieten ferngehalten werden sollen. Es ist von Wohn- und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss), Energie, Entsorgung und mit speziellen Umweltauflagen belegt. Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen…“
    (Quelle: Wikipedia Deutschland 03.04.2013)

    Statt Handwerkern, Bürogebäuden und kleinere Fabriken im Gewerbegebiet, kann ein Industriegebiet etwa ein Chemiewerk, Logistikzentrum, Kraftwerk oder sonstige Schwerindustrie bedeuten.

      WENIGER JOBS

    In einem Industriegebiet ist die Arbeitsplatzdichte in der Regel deutlich niedriger als in einem Gewerbegebiet: Maschinen, Lagerhallen und Verladeanlagen brauchen kaum noch menschliche Arbeitskraft.
    Auch gibt es in Gewerbegebieten vielfältigere Job-Chancen. Die Umwidmung bedeutet also den Verlust von möglichen Arbeitsplätzen in einem Gewerbegebiet. Dabei gibt es auch negative Auswirkungen auf die Vermarktung des angrenzenden Gewerbegebiets: Oder würden Sie z. B. eine Wäscherei oder ein Ingenieurbüro neben einer Müllverbrennungsanlage bauen?

    LAUTER

    In Industriegebieten dürfen die Betriebe deutlich mehr Lärm machen - 70 dB(A) tags wie nachts statt 65 bzw. 50 dB(A) im Gewerbegebiet (10 dB werden als doppelt so laut wahrgenommen!). Dabei sind dies stets gemittelte Werte, einzelne Geräusche können noch wesentlich lauter sein.

    SCHÄDLICHER

    Emissionen sind der Hauptgrund, warum Betriebe nicht ins Gewerbegebiet dürfen, sondern ein Industriegebiet brauchen. Sie sind nicht nur lauter, sondern können auch Luftschadstoffe und Gestank freisetzen.
    Lärm, Schadstoffe, Gestank und Verkehr sind nicht nur gefährlich für uns. Sondern auch schlecht für die Umwelt und Landwirtschaft (einschließlich dem Obst und Gemüse im Garten).

    MEHR VERKEHR

    Was immer auch im Industriegebiet produziert, verpackt oder gelagert wird: Güter müssen hin und wieder weg bewegt werden, mit dem LKW, auf unseren Straßen. Das bedeutet mehr Lärm, Abgase und Gefahr.

    AUCH NACHTS

    Im Industriegebiet gelten nicht nur höhere Emissionsgrenzwerte, es ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich - und das 365 Tage im Jahr! Lärm und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe. Deshalb sind Industriegebiete nachts auch meist hell erleuchtet, was nicht nur für direkte Anwohner/innen eine zusätzliche Belastung darstellt.

    TEURER

    Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brandschutzvorkehrungen, Straßenunterhalt und -reinigung: Durch ein Industriegebiet entstehen erhebliche Kosten für die Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler/innen.

    ANFÄLLIGER

    Im Industriegebiet gibt‘s meistens nur wenige große Unternehmen. Gewerbegebiete bestehen aus vielen kleinen Betrieben und sind so die Basis für eine krisensichere Wirtschaft.

    GEFÄHRLICHER

    In Industriegebieten wird häufig mit großen Mengen gefährlicher, z.B. giftiger oder explosiver Stoffe hantiert. Dies birgt immer die Gefahr eines Unfalls, der dann Anwohner/innen auch im weiteren Umkreis bedrohen kann. Es bedeutet auch, dass unsere Rettungsdienste darauf vorbereitet sein müssen - was z.B. auch eine zusätzliche Belastung des örtlichen Haushalts ist.

    Quellen: