- …die Stadt Wahlstedt drei Bebauungspläne ändern möchte?
- …womöglich auch Ihre Straße betroffen ist?
In den Gebieten der Bebauungspläne Nr. 5 („In der Koppel“), Nr. 7 („Alte Landstraße Süd“) und Nr. 30 („Bergkoppel“) sehen die geplanten Änderungen vor, die mögliche Versiegelung des Bodens auf den Richtwert von 0,4 zu erhöhen. Dies bedeutet, dass ca. 50% Ihres Grundstücks und das Ihrer Nachbarn versiegelt werden dürfen.
Ihre Siedlung wird daher für finanzstarke Investoren interessant, die mit sogenannten Stadthäusern Ihrem Grundstück näher rücken werden.
Auf der heutigen Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr (22.01.2024) wird laut Tagesordnung über die erneute Auslegung dieser B-Pläne abgestimmt. Betroffene Einwohner Wahlstedts werden dann nochmals die Gelegenheit erhalten, zu den Plänen Stellung zu beziehen.