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Musterbrief: Zur Betriebserweiterung des Schrotthandels Holsteinstraße, 2

Download: Musterbrief - Zur Betriebserweiterung des Schrotthandels Holsteinstraße 2 (Open Office Format).

Absender:

An das

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – technischer Umweltschutz-

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Betreff: AZ.: 580.40-71/60-092

STELLUNGNAHME UND EINWÄNDE ZUR BETRIEBSERWEITERUNG DER FIRMA

SCHROTTHANDEL  ANDREAS REHN, WAHLSTEDT, HOLSTEINSTRASSE 17

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf Leben, die körperliche Unversehrtheit (A 2, II GG) und das Recht auf Eigentum (A 14 GG) sowie Umweltschutz für unsere Nachkommen (A 20/20a GG).

Diese Rechte werden hier verletzt.

Gleichzeitig verstößt das Vorhaben in seiner beantragten Form gegen §  5, Absatz 1 BImschG, sodass ich befürchte, dass durch den Betrieb in der vorgesehenen Art und Weise, u.a. schädliche Luft und Bodenverunreinigungen, Geruchs- und Lärmbelastungen auftreten, die zusätzlich zu den ohnehin schon vorhandenen Vorbelastungen meine Gesundheit maßgeblich gefährden werden.

Dieses Gesetz wird u. E. bei der Planung ebenfalls verletzt.

Mit freundlichen Grüßen

Datum, Unterschrift______________________________________________________________

STELLUNGNAHME UND EINWÄNDE ZUR BETRIEBSERWEITERUNG DER FIRMA SCHROTTHANDEL  ANDREAS REHN, WAHLSTEDT, HOLSTEINSTRASSE 17

  • Biotop

Das Ergebnis der Vorprüfung lautet, dass „sich keine geschützten Biotope in unmittelbarer Nähe befinden.“

Der B-Plan Nr. 1, 2. Änderung, Begründung, S. 3, beschreibt das unmittelbar angrenzende Birkenbruchmoor wie folgt: „Im zentralen Bereich des Plangebietes liegt das ‚Birkenmoor‘, das gemäß § 15a LNatSchG gesetzlich als Biotop und gemäß § 24 Landeswaldgesetz als Waldfläche geschützt ist (…).“

Folglich fordern wir eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

  • Lichtimmissionen

In den Antragsunterlagen finden sich keine Angaben bezüglich der Beleuchtung des Werkes in den frühen Morgen- und Abendstunden sowie nachts. Auch Angaben über die Höhe der Lichtmasten sowie Art der Beleuchtung fehlen.

Die  bereits vorhandene Belästigung durch die Lichteinwirkung des Glasrecycling-Werks auf die Wohngebiete ist bereits jetzt erheblich.

Jede weitere nächtliche Beleuchtung würde zudem die im angrenzenden Waldgebiet vorhandenen Fledermäuse erheblich beeinträchtigen.

  • Vorbelastungen

Da dem Lärmgutachter keine näheren Angaben zu den Lärmemissionen bereits vorhandener Betriebe bekannt waren, wurde die Vorbelastung auf 65 dB(A) festgelegt.

Es ist nicht sichergestellt, dass diese Betriebe die angesetzten Schallleistungspegel nicht überschreiten.

Erfahrungsgemäß kommen häufig entsprechende Klagen aus der Bevölkerung hinsichtlich des Glasrecycling-Werks.

Des Weiteren ist eine Bauschutt-Recyclinganlage in der Holsteinstraße in Planung, die auch als Vorbelastung berücksichtigt werden müsste.

Daher ist unseres Erachtens eine Schallemissionsmessung zur Ermittlung der tatsächlichen Vorbelastung zwingend geboten.

  • Lärmgutachten
  • Die Auswahl der Emissionsorte ist mangelhaft, denn sie sind nicht entsprechend der Topographie ausgewählt. Die in Hanglage angrenzenden Straßen Im Holt und Jördenberg werden wesentlich stärker belastet sein und sind nicht berücksichtigt.
  • Die Grundlagen der Berechnung der Emissionen durch den Mobilbagger beim Sortieren auf den Lagerflächen sind unrealistisch niedrig angesetzt. Die Betriebszeit von 14 Stunden ist anzusetzen und die Höhe der Punktschallquelle ist zu erhöhen.
  • In der schalltechnischen Untersuchung fehlt die Angabe, welche Lärmemissionen von der Trenn-Schneide-Anlage am Betriebsplatz ausgehen werden.
  • Es fehlen Angaben, wer prüft, ob die Lärmschutzwerte durch die Firma eingehalten werden und nach welchen Kriterien geprüft werden soll.
  • Der innerbetriebliche Verkehr ist mengenmäßig viel zu gering angegeben. Im Betrieb wird täglich Schrott von allein 50 LKW-Ladungen sortiert, gelagert und verteilt. Das ist mit den veranschlagten 50 Fahrten auf dem Betriebsgelände nicht zu schaffen. Es müssen realistische Zahlen, gemessen an der Transportkapazität der fünf Umschlagfahrzeuge, zugrunde gelegt werden. Da die Firma über fünf Betriebsfahrzeuge verfügt, sind alle diese Fahrzeuge gleichzeitig in die Berechnung einzubeziehen.
  • Die TA Lärm fordert, soweit möglich, aktiven Lärmschutz, dagegen wird in dieser Planung mehrfach verstoßen.
  • Angesichts der Nähe der Wohnbebauung und der Hanglage der angrenzenden Wohnbebauung sowie der Vielzahl zu erwartender Geräuschspitzen von 118, 128, 131, 127, 123, 120 dB(A), die auf jeden Fall in die Wohngebiete und ins übrige Stadtgebiet dringen werden, müssen die aktiven Lärmschutzmaßnahmen verschärft werden. Bei nur einer Geräuschspitze pro Tag für jeden Arbeitsvorgang ergäbe das bei 120 LKW ca. 1800 Geräuschspitzen pro Tag. Die Menschen werden diesem Lärm schutz- und hilflos ausgeliefert sein, wie es aktuell mit den Geräuschemissionen des Glasrecycling-Werkes geschieht. Gärten und Terrassen werden nicht mehr nutzbar sein.

Die berechneten Spitzenpegel der Zusatzbelastung  (Anhang D) von 100 dB (A) bzw. 85 dB (A) an den Immissionsorten 01 bis 03 sind nicht nur unzumutbar, sondern auch akut gesundheitsgefährdend. Metallverwertung ist nicht nachbarschaftsverträglich und hätte an dieser Stelle niemals genehmigt werden dürfen.

  • Der Immissionsort 01 zeigt, dass die Immissionsgrenzwerte der TA Lärm nicht eingehalten werden, sondern deutlich überschritten werden, da der Betrieb näher an die dort vorhandene Wohnbebauung heranrückt. Dies betrifft wahrscheinlich entsprechend alle Betriebswohnungen entlang der Holsteinstraße, da die Entfernungen zum Betrieb nur ca. 100 Meter betragen (In NRW gilt ein gesetzlicher Schutzabstand von 300 bis 500 Metern).

Der Abstand zu den Immissionsorten 02 und 03 ist ebenfalls unzureichend.

  • Eine Kabelbehandlung durch einen Kabelshredder im Außenbereich verstößt mit dB (A) – Werten von 110/120 dB (A) unseres  Erachtens gegen das Vorsorgegebot der TA Lärm.
  • Die Lärmschutzwände in Richtung der Wohnbebauung müssen deutlich erhöht werden.
  • Die Lagerhöhe muss auf eben dieses Maß begrenzt werden. Die im Lärmgutachten genannte Höhe von 4 m zum Sortieren des Schrotts wird aktuell weit überschritten. Die beschriebene „Geringe Abwurfhöhe“ ist zu ungenau. Die zur Zeit üblichen Schrottberge der Firma Rehn erreichen eine Höhe von über 10 m und sind in Wahlstedt legendär. Exakte Vorgaben aus Gründen der Vorsorgepflicht sind angesichts der beschriebenen Erfahrungen unbedingt notwendig, um vorbeugenden Lärmschutz zu erreichen.
  • Die Betriebszeiten müssen reduziert werden, insbesondere in den Zeiten der besonderen Empfindlichkeit (morgens und abends und Samstagsnachmittags).
  • LKW-Verkehr

Im B-Plan Nr. 1, 2. Änderung, steht geschrieben, dass „zusätzliche gewerbliche Verkehre vermieden werden (sollen)“. Mit einer Zunahme des LKW- Verkehrs um 120 Fahrzeuge kommt es zu einer überproportionalen Zunahme in Höhe von ca. 8 Prozent. Dies entspricht nicht der Festlegung des B-Plans.

  • Staub-Immissionen

Eine Staub-Immissionsprognose nach TA Luft fehlt und ist m.E. unbedingt durchzuführen. „Stoffe, die auf Schrottplätzen umgeschlagen werden, finden sich auch als Staubniederschlag im Umfeld der Anlage wieder.“ (Berechnung der Staub-Immissionen bei Lagerung und Umschlag von Schrotten. Veröffentlichung der Bezirksregierung Düsseldorf – Umweltschutz, vom 26.01.2017).

Mit einer neuen Berechnungsmethode wurden die freigesetzten Staubmengen im Umfeld ermittelt. Die Schätzung liegt bei 70 kg Staub per 1000 t Schrott. Auf den Schrotthandel Rehn bezogen, ergäben sich 2380 kg Staub pro Jahr. Dieser Wert liegt deutlich über dem Bagatellwert. Staubreduzierungsmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden Gebiete sind dringend gefordert. Angesichts der Dimensionen der Staubimmission ist eine professionelle Sprinkleranlage gefordert.

Die Staubbeseitigung soll durch regelmäßiges Reinigen erfolgen, dabei muss sichergestellt werden, dass der angefallene Staub als Sondermüll beseitigt wird.

  • Ferner ist uns aufgefallen, dass die Kabelshredderanlage im Außenbereich nicht als Immissionsquelle für Stäube genannt wird. Es fehlen die entsprechenden Werte.
  • Das gleiche gilt für die Trenn-Schneide-Anlage.
  • Im Formular 4.2 wird die Zeitdauer der Immission von Stäuben und Ähnlichem des Betriebes fälschlicherweise mit 12 Stunden pro Tag statt mit 14 Stunden angegeben.
  • Die bereits bestehende Vorbelastung durch den jahrelangen Betrieb des Schrotthandels Rehn muss mit Bodenuntersuchungen und Staubmessungen erfasst werden.
  • Kontinuierliche Staubmessungen im Umfeld der Anlage müssen vorgeschrieben werden.
  • Brandschutzkonzept

Unseres Erachtens sollten die Brennschneidearbeiten deutlich räumlich getrennt von den Kabelablagerungen betrieben werden.

  • Der Papiercontainer vor dem Grundstück muss entfernt werden; er wird mehrmals im Jahr angezündet.
  • Die personelle und technische Ausstattung der Feuerwehr Wahlstedts ist zu ungenau angegeben. Insbesondere ist unklar, ob ein C-Zug existiert.
  • Angesichts der diversen Metallschrott-Brände in naher Vergangenheit wird unseres Erachtens die Brandgefahr verharmlost.
  • Abwasserbeseitigung

In den Antragsunterlagen wird ausgeführt, dass „eine normgerechte Entwässerung nicht durchgängig dargestellt werden kann.“

  • Im Sinne des vorbeugenden Grundwasser- und Bodenschutzes fordern wir, dass sämtliche Oberflächenwasser als Sonderabfall betrachtet und entsprechend den Sonderabfallgesetzen behandelt werden. Solange eine normgerechte Entwässerung nicht sichergestellt ist, sollte das Planvorhaben versagt werden.
  • Das Niederschlagswasser von den Dachflächen, den Container-Lagerflächen sowie den westlichen Freiflächen ist keinesfalls in den Regenwasserkanal einzuleiten bzw. im Boden zu versickern, da dieses Wasser mit Metallstäuben belastet ist. Desgleichen ist die Einleitung in den Schmutzwasserkanal des MZV in Frage zu stellen, da es sich um kontaminiertes Wasser handelt.
  • Die bereits erfolgte Vorbelastung des Bodens durch den jahrelangen Betrieb der Firma muss erfasst und der Eintrag in das angrenzende Biotop untersucht werden.

Download: Musterbrief - Zur Betriebserweiterung des Schrotthandels Holsteinstraße 2 (Open Office Format).

HINWEIS:

Hilfreiche Informationen zum Verfassen der obigen Stellungnahme/Einwände erhielten wir durch ehrenamtliche Unterstützung beim Umweltnetzwerk Hamburg, Büro für Umweltfragen, Klaus Koch und Partner.

Vielen Dank!

Umweltnetzwerk Hamburg

Wetteringe 8

D-21029 Hamburg
Fon: 0049-40-599 811
Mail: umweltnetzwerk@gmx.de

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