Am 17.01.2019 gab es einen Erörterungstermin im BImSchG-Genehmigungsverfahren der Firma Andreas Rehn, Schrotthandel GmbH in der Holsteinstraße in Wahlstedt.
Das Treffen fand von 10.00 bis ca. 17.15 Uhr im Wahlstedter Rathaus statt.
Der Sitzungssaal war gefüllt bis zum letzten Platz. Anwesend waren neben dem Antragsteller und seiner Frau verschiedene Fachvertreter des Planungsbüros, mehrere Vertreter des LLUR und je zwei Vertreter des Kreises und des örtlichen Bauamts, die Presse sowie Mitglieder der INITIATIVE WAHLSTEDT, deren Sachbeistand aus Hamburg und weitere interessierte Bürger.
Die INITIATIVE WAHLSTEDT und etliche Bürger hatten im Herbst 2018 zu den genannten Erweiterungsplänen in einer umfangreichen Stellungnahme ihre Bedenken geäußert. Nun wurden die Einwände Punkt für Punkt sachlich diskutiert und protokolliert. Die Themen umfassten die Bereiche Biotopschutz, Lichtimmissionen, Vorbelastungen, Lärmgutachten, Zunahme des LKW-Verkehrs, Staub-Immissionen, Brandschutzkonzept und Abwasserbeseitigung.
Schon bald wurde deutlich, dass wegen fehlender Planungsunterlagen eine erneute Erörterung erforderlich ist.
A. Holm
Hier eine Zusammenfassung aus der Sicht unseres Sachbeistands:
"Zusammenfassung
Eine kritische Prüfung der vorgelegten Antragsunterlagen für den Ausbau der Firma Rehn Schrottaufbereitung in Wahlstedt ergab, dass der Antrag erhebliche Defizite und Schwachstellen aufweist. Im Wesentlichen sind hierbei folgende Punkte zu nennen:
- Zu den im Betrieb anfallenden Feinstäuben wurde keine Immissionsprognose vorgelegt. Auf der LLUR-Anhörung am 17.01.2019 zeigte sich, dass bei der Aufbereitung der Altkarosserien erhebliche Mengen an Feinstäuben entstehen, die die genannten Bagatellmassenströme der TA Luft überschreiten können. Der Gutachter des Antragstellers kam hingegen zu der unzutreffenden Aussage, dass die gehandhabten Abfälle als „nicht staubend“ einzustufen wären. (siehe dazu Anmerkungen unter (1)
- Es fehlt weiterhin eine Ermittlung der von der Anlage ausgehenden Immissionen durch Feinstaub u.a. PM 2,5, Schwermetalle, PCB und Gerüche (1).
- Die Angaben zu den Gesamtemissionen des Betriebes, im Besonderen zu den im Werksverkehr freigesetzten Luftschadstoffen sind unplausibel und nicht nachvollziehbar.
- Hinsichtlich des Lärmschutzes wurden maßgebliche Immissionsorte nicht sachgerecht berücksichtigt. Dies betrifft u.a. das zu Wohnzwecken genutzte Haus des Immissionsortes der Holsteinstraße 21 sowie das benachbarte, geschützte Wald-Biotop mit den dort lebenden Tieren,
- weiterhin wurden im schalltechnischen Gutachten maßgebliche Geräuschemissionsquellen nicht berücksichtigt. Dies betrifft u.a. den zur Volumenreduzierung der Karosserien eingesetzten Mobilbagger, sowie die offenen Rolltore der geplanten Halle zur Aufbereitung der PKW-Katalysatoren.
- Aussagen zu den Geräuschimmissionen der Kabelaufbereitung fehlen vollständig, obwohl die Anlage auf dem Freigelände betrieben werden soll.
- Aufgrund der Brandgefahren, die von derartigen Industrieanlagen ausgehen, sind vor Inbetriebnahme zum Ausbau der Anlage u.a. ein Sicherheitsbericht sowie Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zu erstellen, sowie die Auswirkungen verschiedener denkbarer Störfallszenarien zum Schutz der Anlieger zu ermitteln.
- In den Antragsunterlagen fehlen Angaben zu Schadstoffuntersuchungen der auf dem Betriebsgelände aufgefangenen Niederschlagswasser. Die Aussage der Wasserbehörde, dass diese aufgefangenen Abwässer in den Schmutzwasserkanal ungeprüft eingeleitet werden können, sind unzureichend. (siehe Aussagen zu 1)
- Das für die Anlagenerweiterung geplante Betriebsgelände wurde zuvor zur Ablagerung größerer Mengen an Schrott-Fahrzeugen genutzt. Es ist zu befürchten, dass auf dem vorgesehenen Betriebsgelände Altlasten vorhanden sind. In den Antragsunterlagen fehlen hierzu nähere Untersuchungen.
(1) Vom LANUV wurde eine Berechnungsmethode entwickelt, mit der die freigesetzte Staubmenge und deren Verteilung im Umfeld abgeschätzt werden kann. Das Ergebnis stellt für die Behörden eine wichtige Erkenntnisquelle zur Beurteilung der von Schrottplätzen ausgehenden Staubemissionen dar und kann auch von den Betreibern derartiger Anlagen herangezogen werden, z.B. für Neugenehmigungs- und Änderungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. mit ihrer Hilfe lassen sich die Staubemissionen aber immerhin abschätzen. Demnach gehen die Fachleute von LANUV von jährlich durchschnittlich etwa 70 kg Staubemissionen bei einem Umschlag von 1000 Tonnen Schrott aus. (NRW BZ Düsseldorf 26.01.2017)
(Quelle:http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/immissionsschutz/Staubemissionen.html)"
Klaus Koch, Umweltnetzwerk, 19.01.2019