Das von der Stadt Wahlstedt in Auftrag gegebene Gutachten wurde durch Fachleute sicher wissenschaftlich korrekt erstellt. Trotzdem gibt es bei jeder Beurteilung stets Ermessens-Spielräume und verschiedene Interpretationsmöglichkeiten. Dies soll hier diskutiert werden.
Generell: Die Aussagekraft der Daten ist abhängig vom Zeitpunkt der Untersuchung im Jahresrhythmus und von der Dauer der Erhebung bzw. von ihrer Vollständigkeit.
Wurden diese Kriterien stets ausreichend erfüllt?
Vielfach erfolgen Aussagen nicht auf Grund eigener Untersuchungen, sondern basieren auf Literaturrecherche.
Das bedeutet, dass ältere Befunde zugrunde gelegt werden, die dem aktuellen Stand nicht entsprechen müssen. Reicht das?
Die Aussagen und Bewertungen bei den gefährdeten/geschützten Arten (z.B. Amphibien, Reptilien) fallen besonders knapp aus, sind naturgemäß ja auch nicht ohne hohe Kosten und großen Zeitaufwand zu ermitteln. Hier entscheidet dann wohl der Auftraggeber über den erwünschten Kostenrahmen, aber auch daüber, welche brisanten Aspekte besser nicht publiziert werden sollen.
Welche Auswirkungen hat das auf verlässliche Ergebnisse?
Wiederholt verwendet das Gutachten naturgemäß Floskeln wie „mit hoher Wahrscheinlichkeit“, „wahrscheinlich“ oder hält Befunde für artenschutzrechtlich irrelevant.
Folgerungen des Lesers: Manche Befunde basieren auf Vermutungen schließen auf den ersten Blick potenziell mögliche Folgeschäden bei Flora/Fauna aus.
- Wie trennscharf sind dann die Aussagen, die über Leben und Tod entscheiden?
- Und außerdem: Sind „nicht relevante Vorkommen“ frei zur Vernichtung?
- Das Gutachten räumt ein, dass die Baumaßnahmen „Auswirkungen auf Arten“ haben.
Die Auswirkungen: „Dauerhafter Lebensraumverlust“ (Überbauungen), „Störungen und Scheuchungen“ sowie „Tötungen“, außerdem „Verlust regelmäßiger Fortpflanzungsstätten“, ferner „erheblichen Gehölzverlust“ (S. 44 – 51).
Schließlich muss sich der Leser fragen,
- ob die in der abschließenden Bewertung (S. 48 - 63) vorgestellten naturschutzrelevanten Eingriffsmethoden (z.B. Bauzeitenregelung, S. 49, vorbereitende Maßnahmen, Ausgleichsgebiete) beim Bau auch fachkompetent und lückenlos überwacht, protokolliert und dokumentiert werden.
- wie viele Jahre es dauern wird, bis die frisch angelegten Ersatzflächen den zerstörten ebenbürtig sind.
Der Initiative Wahlstedt ist bekannt, dass mindestens ein weiteres Umweltgutachten für das Planungsgebiet in Auftrag gegeben wurde, das der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurde.
Warum hält man dieses Gutachten zum Naturschutz zurück?
Unsere Recherchen ergaben, dass der NABU schon seit 2015 fordert: „Schluss mit den Gefälligkeitsgutachten!“ Er schreibt weiter, dass bei Planungen mit naturschutzrechtlicher Relevanz ökologische Gutachten nicht von den Planern in Auftrag gegeben werden sollen, sondern von den zuständigen Fachbehörden.
„Die Finanzierung der Gutachten haben wie bisher die Planungs- bzw. Vorhabensträger zu übernehmen. Der Bund und die Länder werden aufgefordert, unverzüglich die dafür notwendigen rechtlichen Änderungen vorzunehmen.“
Die Begründungen des NABU für diese Forderungen enthüllen eine ernüchternde Praxis unglaublicher gutachterlicher Methoden, himmelschreiender Inkompetenz von Sachbearbeitern, geschönten und unter wirtschaftlichem Druck erstellten Stellungnahmen, die man am besten im Original lesen sollte:
http://schleswig-holstein.nabu.de/news/2015/19810.html