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Wir dürfen jetzt nur nicht den Sand in den Kopf stecken!

(Lothar Matthäus, zitiert nach LN, 3./4. Mai 2020)

Vielleicht dies:

Es gibt eine neue fachliche Stellungnahme zum Thema Asphaltmischwerk auf der Website der Bürgerinitiative BÜRGERPROTEST ASPHALTMISCHWERK WAHLSTEDT

https://bürgerprotest-asphaltmischwerk-wahlstedt.de

Hier gibt es das Formular zum Herunterladen:
Stellungnahme Windkraft Wahlstedt

Name, Adresse_________________________________________________________________

An das

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Niemannsweg 220

24106 Kiel

Wahlstedt, den _____________

BETREFF: BETEILIGUNGSVERFAHREN ZUR TEILAUFSTELLUNG DER REGIONALPLÄNE III, SACHTHEMA WINDENERGIE; HIER: VORRANGFLÄCHE PR3_SEG_309

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir erklären hiermit ausdrücklich, dass wir uns durch die Ausweisung der Vorrangflächen für Windenergie im Teilgebiet Fehrenbötel/Wahlstedt im Regionalplan Schleswig-Holstein persönlich betroffen fühlen.

...weiterlesen "STELLUNGNAHME ZUR WINDKRAFTPLANUNG REGION WAHLSTEDT"

Download: Musterbrief - Zur Betriebserweiterung des Schrotthandels Holsteinstraße 2 (Open Office Format).

Absender:

An das

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – technischer Umweltschutz-

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Betreff: AZ.: 580.40-71/60-092

STELLUNGNAHME UND EINWÄNDE ZUR BETRIEBSERWEITERUNG DER FIRMA

SCHROTTHANDEL  ANDREAS REHN, WAHLSTEDT, HOLSTEINSTRASSE 17

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf Leben, die körperliche Unversehrtheit (A 2, II GG) und das Recht auf Eigentum (A 14 GG) sowie Umweltschutz für unsere Nachkommen (A 20/20a GG).

Diese Rechte werden hier verletzt.

...weiterlesen "Musterbrief: Zur Betriebserweiterung des Schrotthandels Holsteinstraße, 2"

Der ursprüngliche Flächennutzungsplan des überplanten Gebietes wurde unter dem Entwicklungsziel „Belebung des Bahnhofs“ verabschiedet.

Unter dieser Zielsetzung stimmten die Stadtvertreter Wahlstedts dem Flächennutzungsplan zu.

Durch die geplante 37. Änderung des Flächennutzungsplans sehen wir uns getäuscht.

Der Flächennutzungsplan wird nicht im oben genannten Sinne weiterentwickelt; es wird zukünftig nicht nur die Ansiedlung von Einzelhandel ausgeschlossen, sondern darüber hinaus sollen sogar Industrieflächen ausgewiesen werden.

Auf dem Immobilienportal der Stadt Wahlstedt werden bereits ca.30 ha Industriefläche beworben.

Das hat mit der ursprünglichen Planung nichts mehr zu tun!

Stoppen Sie die Entwicklung  dieses Gebiets so lange, bis Sie dem Willen der Bevölkerung nach Ansiedlung von Einzelhandelsgeschäften nachkommen können.

Keine Weiterentwicklung zu einem Industriegebiet.

Die geplante Änderung sieht zudem eine Vergrößerung der Gewerbe- und Industrieflächen vor.

Wir widersprechen dieser Erweiterung.

Die ursprünglich im Norden geplanten Ackerflächen/ Ausgleichsflächen werden den Gewerbeflächen zugeschlagen. Die jetzt vorgesehene Ackerfläche im Osten wird vermutlich den weiteren Entwicklungsplänen (30 ha) zum Opfer fallen.

(B-Plan Nr. 32 und 37. Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 1)

1. Grundsätzliche Situation in Wahlstedt

Als Industriestandort ist Wahlstedt von vielfältigen Immissionen betroffen.

Das bedeutet eine erhebliche Vorbelastung für die Bevölkerung: Chemische Gerüche, Asphaltgestank, tägliche Geräuschentwicklung, nächtlicher Krach und Lichteinwirkung aus dem Westen, LKW-Durchgangsverkehr in alle Richtungen, Gestank, Lärm, aus dem Osten nächtliches Licht und erhebliche Belästigungen von der Autobahn und der Hähnchenmastanlage, großflächige Maisagrarwüste und Güllegestank aus dem Norden, LKW- Verkehr und Lärm durch Steinbrecher aus dem Südwesten.

Hinzu kommt, dass anscheinend eine Brechanlage im Osten geplant ist.

Die Belastungsgrenze der Bevölkerung ist erreicht, teilweise überschritten!

Deshalb widersprechen wir der Ausweisung eines weiteren Industriegebietes.

...weiterlesen "STELLUNGNAHME ZUR AUSWEISUNG DES INDUSTRIEGEBIETES IN WAHLSTEDT"