Das Umweltgutachten zum Bebauungsplan 32 zeigt deutlich, wie die Natur dem Wachstum zum Opfer fällt. Unter den nachgewiesenen Arten befinden sich stark gefährdete sowie streng geschützte Tiere, die bald der Ansiedlung von Industrie weichen sollen. Ein Skandal!
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Entwicklung
Im Jahre 2005 stimmten unsere Stadtvertreter einem Flächennutzungsplan zu, der für dieses Gelände ein Gewerbegebiet auswies.
Belebung des Bahnhofsumfeldes
Als Zielsetzung steht in diesem Flächennutzungsplan "Belebung des Bahnhofsumfeldes". Die Ansiedlung von Einzelhandel, Restauration, Tankstelle oder Hotelbau sollte ermöglicht werden, um Wahlstedt attraktiver zu gestalten und den Bewohnern weitere Dienstleistungen zu bieten. Nur unter dieser Maßgabe stimmten die Stadtvertreter diesem Nutzungsplan zu.
Obwohl es mehrere Interessenten gab, die sich ansiedeln wollten, wurde dies von Seiten der Stadt abgelehnt, wohl um ansässige Betriebe zu schützen.
Auf ca. 20 Hektar soll nun auf der grünen Wiese ein neues Gewerbe- und Industriegebiet entstehen (siehe "Unterschiede zwischen Gewerbe- und Industriegebiet"). Die Erschließungskosten belaufen sich auf etwa drei Millionen Euro. Umfangreiche Entwässerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Umweltschutz werden damit erforderlich.
Bauleitplanung der Stadt Wahlstedt
Externe Links zu den Bauleitplänen der Stadt Wahlstedt
Bebauungsplan Nr. 32
Bebauungsplan Nr. 32 „Industriegebiet Kieler Straße“ für das Gebiet südlich des Flugplatzes, nordöstlich der Bahnlinie Neumünster – Bad Oldesloe, westlich der Kieler Straße (K 60)
- Amtliche Bekanntmachung
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 32
- Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 32
- Artenschutzbericht zum Bebauungsplan Nr. 32
- Fachbeitrag Naturschutz und Landschaft - Lageplan Bestand und Bewertung
- Fachbeitrag Naturschutz und Landschaft zum Bebauungsplan Nr. 32
- Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept ZVM - Endbericht April 2017
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 32
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 1
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 1.1
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 2
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 2.2
- Stellungnahmen der Behörden und TÖB aus der frühzeitigen Beteiligung
37. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt
- Amtliche Bekanntmachung
- Entwurf 37.Änd. FNP
- Entwurf 37. FNP Änd. Begr. mit UB
- Fachbeitrag Naturschutz und Landschaft - Lageplan Bestand und Bewertung
- Fachbeitrag Naturschutz und Landschaft zum Bebauungsplan Nr. 32
- Artenschutzbericht zum Bebauungsplan Nr. 32
- Gewerbeflächen-Entwicklungskonzept ZVM - Endbericht April 2017
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 32
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 1
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 1.1
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 2
- Baugrunduntersuchung zu Bebauungsplan Nr. 32 - Anlage 2.2
- 2018.01.05_TÖB-Tabelle-§ 4.1_ 37. FNP Änd_Zweckverband
Unterschied Gewerbe-/ Industriegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet
WO IST DER UNTERSCHIED? Industrie- und Gewerbegebiete sind vollkommen unterschiedlich
Industrie oder Gewerbe ist ein großer Unterschied; in der Baunutzungsverordnung steht:
§8 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Gewerbegebiete:
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
§9 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Industriegebiete:
(1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
(Quelle: Justizministerium)
„Vom Gewerbegebiet im eigentlichen Sinne unterscheidet sich ein Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Staub, Geruch) produzieren, und darum von Wohngebieten ferngehalten werden sollen. Es ist von Wohn- und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss), Energie, Entsorgung und mit speziellen Umweltauflagen belegt. Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen…“
(Quelle: Wikipedia Deutschland 03.04.2013)
Statt Handwerkern, Bürogebäuden und kleinere Fabriken im Gewerbegebiet, kann ein Industriegebiet etwa ein Chemiewerk, Logistikzentrum, Kraftwerk oder sonstige Schwerindustrie bedeuten.
WENIGER JOBS
In einem Industriegebiet ist die Arbeitsplatzdichte in der Regel deutlich niedriger als in einem Gewerbegebiet: Maschinen, Lagerhallen und Verladeanlagen brauchen kaum noch menschliche Arbeitskraft.
Auch gibt es in Gewerbegebieten vielfältigere Job-Chancen. Die Umwidmung bedeutet also den Verlust von möglichen Arbeitsplätzen in einem Gewerbegebiet. Dabei gibt es auch negative Auswirkungen auf die Vermarktung des angrenzenden Gewerbegebiets: Oder würden Sie z. B. eine Wäscherei oder ein Ingenieurbüro neben einer Müllverbrennungsanlage bauen?
LAUTER
In Industriegebieten dürfen die Betriebe deutlich mehr Lärm machen - 70 dB(A) tags wie nachts statt 65 bzw. 50 dB(A) im Gewerbegebiet (10 dB werden als doppelt so laut wahrgenommen!). Dabei sind dies stets gemittelte Werte, einzelne Geräusche können noch wesentlich lauter sein.
SCHÄDLICHER
Emissionen sind der Hauptgrund, warum Betriebe nicht ins Gewerbegebiet dürfen, sondern ein Industriegebiet brauchen. Sie sind nicht nur lauter, sondern können auch Luftschadstoffe und Gestank freisetzen.
Lärm, Schadstoffe, Gestank und Verkehr sind nicht nur gefährlich für uns. Sondern auch schlecht für die Umwelt und Landwirtschaft (einschließlich dem Obst und Gemüse im Garten).
MEHR VERKEHR
Was immer auch im Industriegebiet produziert, verpackt oder gelagert wird: Güter müssen hin und wieder weg bewegt werden, mit dem LKW, auf unseren Straßen. Das bedeutet mehr Lärm, Abgase und Gefahr.
AUCH NACHTS
Im Industriegebiet gelten nicht nur höhere Emissionsgrenzwerte, es ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich - und das 365 Tage im Jahr! Lärm und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe. Deshalb sind Industriegebiete nachts auch meist hell erleuchtet, was nicht nur für direkte Anwohner/innen eine zusätzliche Belastung darstellt.
TEURER
Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brandschutzvorkehrungen, Straßenunterhalt und -reinigung: Durch ein Industriegebiet entstehen erhebliche Kosten für die Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler/innen.
ANFÄLLIGER
Im Industriegebiet gibt‘s meistens nur wenige große Unternehmen. Gewerbegebiete bestehen aus vielen kleinen Betrieben und sind so die Basis für eine krisensichere Wirtschaft.
GEFÄHRLICHER
In Industriegebieten wird häufig mit großen Mengen gefährlicher, z.B. giftiger oder explosiver Stoffe hantiert. Dies birgt immer die Gefahr eines Unfalls, der dann Anwohner/innen auch im weiteren Umkreis bedrohen kann. Es bedeutet auch, dass unsere Rettungsdienste darauf vorbereitet sein müssen - was z.B. auch eine zusätzliche Belastung des örtlichen Haushalts ist.