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Den meisten Bürgern ist bekannt, dass wir kein Agrarland, Entwicklungsland oder Schwellenland mehr sind, sondern eine der am höchsten entwickelten Industrienationen. Diese Entwicklung ist unserem Mangel an natürlichen Bodenschätzen geschuldet.

Natürlich kann  Industrie Arbeitsplätze schaffen und  Steuergelder in die Kassen spülen. Dies ist unbestritten.

Hier sind wir jedoch bei einer vielschichtigen Fragestellung.

Manchen Bürgern scheint entgangen zu sein, dass durch den hohen Grad an Technisierung und Automatisierung in diesem Bereich immer mehr Arbeitskräfte entlassen werden müssen und dass diese Entwicklung sich verstärken wird.

Der Stand der Arbeitslosigkeit ist auf einem niedrigen Niveau, und viele Unternehmen suchen händeringend qualifizierte Arbeitskräfte, um Kundenaufträge annehmen zu können. Viele Arbeitsplätze sind also frei.

Gleichzeitig hat sich ein deutlicher Strukturwandel vollzogen, der zum starken Anwachsen verschiedenster Dienstleistungsunternehmen geführt hat, Tendenz weiter steigend. Das heißt, dass im gewerblichen Bereich viel mehr Arbeitsplätze geschaffen wurden und künftig noch geschaffen werden als in Industrieunternehmen.

Hinzu gibt es zu bedenken, dass Neuansiedler im geplanten Wahlstedter Industriegebiet zunächst einmal ihre hohen Investitionen steuerlich absetzen können. Vergessen dürfen wir ebenfalls nicht, dass große Firmen zwecks Steuerersparnis Holdings im steuerbegünstigten Ausland gründen. So gehen der Bundesrepublik, den Bundesländern und Kommunen viele Steuergelder für wichtige Vorhaben (z.B. Bildung, Forschung, Infrastruktur, Soziales) verloren.

Zusätzlich wurden und werden die öffentlichen Kassen dann noch geschröpft durch das Prinzip „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ (siehe Rettung HSH-Nordbank im Gegenwert von Milliarden Euro durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein). Wahlstedt muss 3 Millionen Euro aufbringen, um das Gewerbe- und Industriegebiet zu entwickeln. Dadurch wird das Defizit der Stadt auf über 14 Millionen anwachsen.

So viel zum Argument, Wahlstedt und der Zweckverband Segeberg würden doch durch Industrieansiedlung für nötige Steuergelder und neue Arbeitsplätze sorgen.

Und die weitere Zersiedelung der Landschaft dient nicht dem Naturschutz und nicht unserer Lebensqualität.

Dann doch lieber mehr Arbeitsplätze durch Gewerbeansiedlung als durch schmutzige Industrie!

BEISPIELE FÜR SCHMUTZIGE INDUSTRIE: ASPHALTMISCHWERKE UND STEINBRECHANLAGEN

  • In der Holsteinstraße ist ein Steinbrechwerk im Entstehen.

Beispiel eines mobilen Steinbrechwerkes
  • Im „alten Industriegebiet“ gibt es ein Asphaltmischwerk.

Gemäß unserer Quelle (Internet) gibt es gegenwärtig in der BRD laut BImSchG (Bundesimmissionschutzgesetz) für die Genehmigung von Asphaltmischanlagen

  • kein öffentliches Verfahren und keine Antragsauslegung (§§ 4 u. 19 i.V. mit § 1 der 4. BImSchV u. Nr. 2.15, Spalte 2 des Anhangs 4. BImSchV)
  • keine Bürgerbeteiligung, Einwände, Erörterung (existiert in Belgien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz u. Italien)
  • keine kontinuierlichen Abgasmessungen laut Gesetz (wie bei Kohlekraftwerken und Müllverbrennungsanlagen)

Da die Lärm- und Geruchsbelästigung und der Schadstoffausstoß von Asphaltanlagen hoch sein können, gibt es für die ca. 700 in der BRD betriebenen Asphaltmischwerke grundlegende umweltpolitische Forderungen:

  • Wohn-Abstandsregelungen zu Asphaltanlagen: mindestens 2 km
  • Bürgerbeteiligung/öffentliche Antragsverfahren vor Genehmigung
  • Grenzwerte gemäß 17. BImSchV und kontinuierliche Messungen
  • 3-stufige Abgasreinigungsanlage nach aktuellem Standard
  • Verwendung von maximal 25% schadstoffhaltigem Recyclingmaterial
  • Komplett eingehauste Brecheranlage mit Abgasfilteranlage
  • Geruchsimmissionsbewertung für die reale Betriebszeit (nicht umgerechnet auf das Kalenderjahr)
  • Abgasabsaugung auch für Mischer, Heißsilierung und Verladesilos
  • LKW-Schleuse mit Unterdruck
  • LKW-Beplanung noch in der Schleuse
  • EMAS-Teilnahme zum Erwerb eines EU-Zertifikats mit jährlicher Minimierung der Umweltbelastungen
  • Ständige Online-Überwachung
  • Einrichtung eines Bürger-Online-Formulars für Beschwerden beim Umweltamt

Immissionen aus Teerprodukten enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die nicht nur geruchsbelästigend, sondern auch krebserregend sind. Daher sind sie im Straßenbau und bei der Herstellung von Teerpappe seit 1984 in der BRD verboten. Allerdings sind sie oft noch in Kunststoff- und Gummiprodukten enthalten (Kinderspielzeug!) und flächendeckend im Boden nachweisbar. (wikipedia.org./wiki/polycyclische_aromatische_Kohlenwasserstoffe)

Mit diesen Altlasten müssen wir leben, und auch alte Kraftwerke geben noch solche Immissionen frei. Ebenso sind sie in Tabakrauch, Kraftstoffen und Heizöl enthalten und gelangen so in den Hausstaub.

Hier muss aber noch erwähnt werden, dass Asphaltmischwerke insbesondere dann nicht immissionsfrei sind, wenn sie Material aus der Zeit  v o r  1984 recyceln. (Viele Straßen, die jetzt sanierungsbedürftig sind, stammen aus dieser Zeit.) Außerdem: Die Kontrolle dieser Betriebe ist lückenhaft.

Wie es um das Asphaltmischwerk in Wahlstedt bestellt ist, wissen wir nicht.

Die stark giftigen und krebserregenden PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe) haben langfristige Wirkungen auf Föten und können Lungen-, Kehlkopf-, Haut-, Magen- und Darmkrebs verursachen. Auch für Organismen im Wasser sind sie hochgiftig. (Zur detaillierten Information über das Thema im Zusammenhang mit Asphaltanlagen verweisen wir auf das Internet; z.B.:

FAZIT: Asphaltmischwerke mindern unsere Wohnqualität und erhöhen unsere Umweltbelastungen und das Krankheitsrisiko, ohne dass wir dagegen juristische Handhabe haben.

Welchen Belästigungen und Umweltgefahren für die Gesundheit sind die Wahlstedter schon jetzt ausgesetzt? Lesen Sie weiter....

Qualmender Materialhaufen auf dem Gelände eines Betriebes in Wahlstedt
Qualmender Materialhaufen auf dem Gelände eines Betriebes in Wahlstedt

Könnte es geschehen, dass im Zuge des Weiterbaus der Autobahn A 20 das Asphaltwerk die Produktion erhöht oder expandieren will und sich im Planungsgebiet am Bahnhof ansiedelt?

Laut Pressebericht (LN) vom April 2017 jedenfalls hat der derzeitige Besitzer des früheren Asphaltmischwerks zusätzliche Liegenschaften in seinem Umfeld erworben, und zwar das ehemalige OKAL-Gelände und die frühere Kiesgrube an der Straße nach Wittenborn.

Bemerkung: Dieser Artikel muss noch überarbeitet und ergänzt werden.

  1. Warum gibt es keine Negativliste, die bestimmte Industrieunternehmen aus dem Planungsgebiet ausschließt?
  2. Weshalb wurden nicht alle angefertigten Umweltgutachten oder Stellungnahmen zum Umweltschutz veröffentlicht?
  3. Warum gab es kein Protokoll der Informationsveranstaltung in der Begegnungsstätte, bei der Einwände von Bürgern gegen die geplante Industrieansiedlung vorgetragen wurden?
  4. Wie lauten Ihre Prognosen und Pläne zum Schuldenabbau für das Budget der Stadt Wahlstedt?
  5. Gibt es Schätzungen zum Steueraufkommen durch die neu anzusiedelnden Betriebe?
  6. Wer überwacht die im Umweltgutachten beschriebenen naturschutzrechtlich relevanten Bauvorhaben und deren vorbereitende Maßnahmen?
  7. Welche fachliche Qualifikation haben diese (Nr. 6) Personen?
  8. Gerüchteküche: Warum wurden im Laufe der  Planungsgeschichte interessierte Bewerber für die Belebung des Bahnhofsumfeldes abgewiesen (Edeka, McDonald’s, Real, …)?
  9. Warum gibt die Stadt im Haushaltsplan dem Planungsgebiet am Bahnhof Vorrang vor dringend erforderlichen Aufgaben für das Gemeinwohl?
  10. Planen Sie eine Gleisanbindung für das genannte Gebiet?
  11. Haben Sie sich mal die Frage gestellt, wie viele Belastungen Sie den Bürgern noch zumuten können?
  12. Erwarten Sie, dass die Häuser der Anwohner im Wert steigen, wenn Sie dort Industrie ansiedeln?
  13. Das Glas-Recycling-Werk in der Holsteinstraße hat gezeigt, dass die Lärmschutzgutachten die Bürger nicht ausreichend vor Lärm schützen. Wie wollen Sie sicherstellen, dass das nicht wieder passiert?
  14. Wie groß wird das Plus an Steuereinnahmen durch die neuen Betriebe in den Anfangsjahren?
  15. Wann werden die im Haushalt zurückgestellten Zukunfts-Investitionen für die Bürger umgesetzt?
  16. Gibt es Pläne für die Ansiedlung eines Betriebes für Lokomotiven-Instandsetzung?
  17. Welche Umweltprobleme erwarten Sie für den Fall, dass ein großer Milchpulver-Hersteller angesiedelt wird?
  18. Berücksichtigen Sie bei Ihren Prognosen für künftiges Verkehrsaufkommen die erhebliche Zunahme von LKW- und PKW-Verkehr zwischen Wittenborn und der Kieler Straße?
  19. Schließen Sie die bereits früher einmal geplante Anbindung des Hasselkamps an die Kieler Straße zur Entlastung der Rendsburger Straße aus?
  20. Soll der Hasselkamp zur Durchgangsstrasse werden?
  21. Wie ist Ihre persönliche Einstellung zu diesem Bauvorhaben, nachdem Sie Argumente dagegen zur Kenntnis genommen haben?
  22. Wie stehen Sie persönlich dazu, dass der Haushaltsplan wichtige Investitionen für Wahlstedter Bürger auf Eis legt?
  23. Wie werde ich von Ihnen für den Wertverlust meines Hauses oder meiner Eigentumswohnung entschädigt?
  24. Finden Sie es richtig, die Bevölkerung Wahlstedts weiteren Belästigungen durch Industrie auszusetzen?
  25. Wo liegen Ihre Prioritäten, Industrieentwicklung oder Verbesserung der Lebensqualität für Ihre Bürger?
  26. Warum wollen Sie die nötigen Straßensanierungen auf die lange Bank schieben?
  27. Die 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 für die Holsteinstraße sagt ausdrücklich: Tankstellen und Speditionsgewerbe sind „generell nicht zulässig“. Beides aber gibt es dort. Wie ist das möglich?
  28. Welche Erkenntnisse haben Sie über den aktuellen Umfang des LKW-Schwerlast- Pendelverkehrs zwischen der A 21 und dem Asphaltmischwerk über die Kieler Straße (Anlieferung von Straßenabbruchmaterial)?
  29. Wo können Bürger sich über Immissionswerte des Asphaltmischwerks (Lärm; Staub, Abgase und deren Schadstoffe) informieren?
  30. Werden diese (Nr. 29) Immissionswerte überhaupt permanent oder sporadisch ermittelt und protokolliert?
  31. Ist die Ansiedlung eines Betriebes zur Lagerung und zum Recycling von Altreifen in Planung?
  32. Haben Sie aktuelle Studien zum Thema Insektensterben und dessen Ursachen zur Kenntnis genommen?
  33. Durch die zwischenzeitliche Nutzung des früheren Eiche-Stadions als Zwischenlager für Baumaterialien werden Bürger/Innen erheblich in ihrer Ruhe gestört, besonders auf Grund des starken LKW-Verkehrs in unmittelbarer Nähe der Wohnhäuser. Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, und warum wird diese Beeinträchtigung den Bürgern eines reinen Wohngebietes zugemutet?
  34. Wird auf Grund der Fusion mit dem Lübecker Luftsportverein die Lärmbelästigung durch Motorflugzeuge in Wahlstedt steigen?
  35. Wie umfangreich wird infolgedessen die Neu-Versiegelung von Grünflächen durch den Bau neuer Hangars?
  36. Welche negativen Umweltüberraschungen wird uns das Autoreifen-Recyclingwerk an der Holsteinstraße bringen?
  37. Warum folgt Wahlstedt bei der Planung seines neuen Industriegebietes nicht seinem Klimaschutzkonzept? Das Klimaschutzkonzept empfiehlt bezüglich des neuen Industriegebiets, dass es "von Beginn an als nachhaltiges und klimagerechtes Baugebiet konzipiert werden (könnte)". Wo bleibt Wahlstedts "klimagerechtes Flächenmanagement"?
  38. Gibt es eine Luft-Reinhalte-Planung für Wahlstedt? Angesichs der Staubentwicklung des Asphaltmischwerkes und der Geruchsbelästigung durch das Glas-Recyclingwerk sehen wir das Recht des  Bürgers auf Luftreinhaltung verletzt.
  39. Warum formuliert Wahlstedt bei der Ausweisung des neuen Industriegebiets keine städtebaulichen Ziele hinsichtlich der Luftreinhaltung, indem Betriebe mit übermäßigen Staub- und Geruchsbelästigungen nach der Anlage I der Bundesimmissionsschutzverordnung ausdrücklich nicht zugelassen werden?
  40. Gibt es eine Lärm-Minderungsplanung für Wahlstedt? Die Richtlinie der EU 2002/49/EG sieht die Verpflichtung vor, Lärmbelästigung durch Verkehr zu erfassen. Bis 2013 sollten in Städten Lärm-Aktionspläne für Hauptverkehrswege mit mehr als 8.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag erstellt werden. An der Kieler Straße in Wahlstedt werden bereits jetzt die Anhaltswerte für Gesundheitsgefahr von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts erreicht bzw. sogar weitgehend überschritten. Es gibt einen Rechtsanspruch der von Verkehrslärm Betroffenen auf Einschreiten der Behörde bei gesundheitsgefährdenden Grenzwertüberschreitungen.
  41. Warum stellen uns die Lärmkontingente nicht zufrieden? Weil sie nur die eine Seite der Medaille zeigen: Diese Lärmkontingente haben einen direkten Bezug zur Flächengröße des Industriegrundstücks, da eine größere Fläche bei gleich hohem Kontingent einen  - absolut gesehen - höheren Schallleistungspegel und damit höhere Lärmemissionen bedeutet. Will sagen: Je größer die Betriebsfläche, desto lauter darf die Fabrik sein!
  42. Aus welchen Gründen ist es Bürgern seit kurzer Zeit nicht möglich, Protokolle aus öffentlichen Sitzungen vor 2017 (im Bürger-Informationssystem ALLRIS) einzusehen?
  43. Wie lange dauert es normalerweise, bis Sitzungsprotokolle (im Bürger-Informationssystem ALLRIS) nachgelesen werden können?
  44. Gibt es Minimalanforderungen bei der Anfertigung von Sitzungsprotokollen für Ausschuss- und Stadtvertretersitzungen? Darf es sein, dass lebhafte Debatten mit ein bis zwei beschreibenden Sätzen "protokolliert" werden, die keinerlei inhaltliche Substanz haben? (Wie z.B. sinngemäß: "Bürger haben Fragen gestellt, die ausführlich beantwortet wurden."?)
  45. Ist schon bekannt, wann die von Herrn Bürgervorsteher Kornelius zugesagte Bürgerversammlung zum Thema "geplantes neues Industriegebiet am Bahnhaltepunkt" stattfindet?
  46. Wer ist eigentlich verantwortlich dafür, dass Bauwillige in Wahlstedt Grundstücke zum Quadratmeterpreis bis zu € 120,- zahlen müssen, während Industrieflächen zum Quadratmeterpreis von  € 18,50  verkauft wurden?
  47. Stimmt die Nachricht von LN-online (21.07.2015), dass ein solcher Industriekunde im künftigen Brechwerk ganze  v i e r  Arbeitsplätze schaffen will?
  48. Acht (8) neue Arbeitsplätze (Basses Blatt, 27.06.2018, S. 13) und einen Fuhrpark von 40 LKW (Sattelkipper für Asphalt und anderes Straßenbaumaterial) bietet ein Braunschweiger Transportunternehmen an, das sich neben dem Asphaltmischwerk in der Industriestraße 10 niedergelassen hat. Zahlt der Unternehmer für seine Wahlstedter Filiale  auch schon Gewerbesteuern und Straßenausbaubeiträge?
  49. Hat sich unsere Lokalpolitik schon einmal mit dem Bundesprogramm zur Förderung Biologischer Vielfalt (Bundesamt für Naturschutz) beschäftigt? (www.bfn.de/bundesprogramm foerderung.html) - Bad Oldesloe z.B. ist neben vielen anderen Orten schon daran beteiligt, um vom Fachwissen der Experten zu profitieren!
  50. Gibt es einen Umwelt-Sachstandsbericht für Wahlstedt, mit dem man Umweltveränderungen in unserer Stadt feststellen könnte? Wäre es denn nicht Aufgabe unseres Umweltausschusses, ein solches Projekt zu initiieren?
  51. Welchen Stellenwert hat eigentlich die Umwelt in der Wahlstedter Politik?
  52. Gibt es inzwischen einen Orts-Naturschutzbeauftragten in Wahlstedt?
  53. Warum tagt der Umweltausschuss so selten, als gäbe es nur wenig Bedarf für Einflussnahme auf ökologische Belange in unserer Stadt?
  54. Welcher Politiker und im Bauamt der Stadt Wahlstedt Tätige kennt die Tragweite der DIN 45691, auf deren Grundlage seit 2006 üblicherweise schalltechnische Untersuchungen vorgenommen werden?
  55. Ist diesen Funktionsträgern (Nr. 54) überhaupt bekannt, ob ihre Gutachter diese und andere übliche Verfahrensweisen angewendet haben?
  56. Wer haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Planungsgutachten entstehen?
  57. Nach wie vor wurden/werden uns regelmäßig Fledermäuse, Kraniche, Rotmilan und andere Greifvögel im Planungsgebiet am Bahnhof und Umgebung gemeldet. Haben unsere Politiker, Verwaltungskräfte und deren Gutachter sie schon abgeschrieben?
  58. Sind unseren Lokalpolitikern und der Stadtverwaltung einschlägige Publikationen von Umweltverbänden zum Thema "nachhaltige Siedlungsentwicklung" geläufig? (Als PDF-Dateien im Internet unter www.nabu.de)
  59. Ist den Stadtvertretern bekannt, dass ein fehlerhaftes Lärmgutachten einen Bebauungsplan angreifbar machen kann, wenn z. B. dadurch die benachbarte Wohnbebauung  zu hohen Lärmwerten ausgesetzt wird? (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.04.2014, Az. 10 A 8.09).
  60. Warum dauert es so lange, bis das Protokoll der Einwohnerversammlung  (29.August 2018) vorliegt? In dieser Versammlung gab es interessante Beiträge  - wie z.B. eine Abstimmung mit deutlicher Mehrheit der Anwesenden, die Stadtvertreter mögen sich noch einmal mit dem Thema „Ansiedlung eines neuen Industriegebietes am Bahnhof“ öffentlich befassen.
  61.  Laut Hauptsatzung der Stadt Wahlstedt sollten sich die Stadtvertreter in der der Einwohnerversammlung (29.08.2018) folgenden Sitzung (10.09.2018) mit dem Thema „Ansiedlung eines neuen Industriegebietes am Bahnhof“ befassen. Warum ist das nicht geschehen?
  62. Darf eine Kommune monatelange Verstöße gegen Boden- und Wasserschutzgesetze (Hier: Flächendeckendes Abstellen nicht zugelassener Altfahrzeuge auf der grünen Wiese eines Gartens -  abgesperrt durch einen defekten Maschendrahtzaun und damit für jedermann zugänglich) offiziell dulden, weil es sich um ein Privatgrundstück handelt? --- Der Bußgeldkatalog sieht hohe Geldstrafen in fünf- bis sechsstelliger Höhe vor, wenn Boden oder Grundwasser durch auslaufende Kraftfahrzeug-Betriebsstoffe verseucht werden. Noch unverantwortlicher ist diese Duldung in direkter Nachbarschaft von Wohnbebauung, von einer Senioren-Wohnanlage, von einer Kindertagesstätte und einem Supermarkt, keine 100 Meter vom Rathaus entfernt. --- Anderenorts wäre diese Stellfläche vermutlich sicherheitshalber binnen weniger Tage geräumt worden.
  63. Warum nimmt Wahlstedt nicht - wie schon 250 andere Städte und Gemeinden -  an der Aktion "Pestizidfreie Kommune" (bund.net/umweltgifte/pestizide...) teil, um etwas für Wildpflanzen und Insekten zu tun? Es gibt dazu eine kostenfreie pdf-Datei, u.a. über thermische und mechanische Alternativen!
  64. Welchen Immissionen werden wir ausgesetzt sein, wenn ein Betrieb in der Holsteinstraße sich vergrößert, um täglich von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr – auch Samstags -  Schrottautos einschließlich Elektrokabeln und Katalysatoren zu zerlegen? Die Antwort könnte lauten: Viel Lärm, störendes nächtliches Licht und  belasteter Feinstaub (Dioxine, Furane u.a. Schadstoffe), sowie deutlich höheres Verkehrsaufkommen durch Transitverkehr und durch Verlade- und Demontagearbeiten im Freigelände! (07.10.18)
  65. Kommt nun Lactoprot nach Wahlstedt oder nicht? (Sitzungsprotokoll des ZVM Segeberg - Wahlstedt vom 05.12.2017: "Herr Bonse berichtet über den aktuellen Sachstand zur Ansiedlung der Firma Lactoprot." ) Steigen dann die Wasserpreise und Abwassergebühren? (09.10.18)
  66. Wie soll man dies deuten? a) Die Stadt Wahlstedt teilt in einer Sitzung mündlich durch einen  Ausschuss-Vorsitzenden (am 18.09.18) mit, am 11.10.2018 solle eine außerordentliche Sitzung (ausschließlich zum Thema "Industrie-Ansiedlung am Bahnhof") stattfinden. Es erfolgt dazu aber keine offizielle Pressemitteilung oder Bekanntgabe über das Bürgerinformationssystem ALLRIS. b) Auf mehrfache Nachfrage im Rathaus folgt am 01.10.2018 die Auskunft, man habe den Termin auf den 06.11.2018 verschoben. Auch diesmal gibt es bis heute (24.10.18) für interessierte Bürger keine Pressemitteilung dazu oder den Hinweis auf die Tagesordnung der neuen außerordentlichen Sitzung im Sitzungskalender der Stadt-Website. c) Die Informationen der INITIATIVE WAHLSTEDT über den erstgenannten Termin waren schon vor dem Dementi durch eigene Presse-Annoncen und Handzettel veranlasst. d) Nun haben wir auch die Nachricht der Terminverschiebung via Presse und Handzettel veranlasst und Bürger vor Ort informiert, die zum Sitzungstermin am 11.10. erschienen. Immerhin hing ein anonymer Zettel am Eingang.. .Wäre das alles nicht eigentlich die Aufgabe der Stadt gewesen? ("Honni soit qui mal y pense." - Ein Schelm, der Böses dabei denkt?) (24.10.18)
  67. Wann erhalten Wahlstedter Bürger die zugesagte Einsicht in Protokollunterlagen, die die Stadt im Rahmen der Wahlstedter Einwohnerversammlung (29.08.2018)  hat anfertigen lassen? (21.10.18)
  68. Kunststoff-Recycling erspart den Einsatz kostbarer Rohstoffe. Welche Immissionen könnten unsere Zukunft begleiten, wenn ein Kunststoff-Recycling-Werk seine Produktion aufnimmt und vielleicht auch gleich zurückgewonnenes Rohmaterial weiterverarbeitet (Fenster, Türen, Gartenmöbel...) ? (13.10.18)
  69. Warum dauert es fast 4 Wochen, bis ein im Rathaus abgegebener Brief den Umweltausschuss erreicht? (17.11.18)
  70. Kennen Wahlstedter Bürger und Politiker die Stiftung Klimawald? (http://www.stiftung-klimawald.de/) (20.11.18)
  71. Wie in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Stadtentwicklung (08.01.2019) bekanntgegeben, hat die Stadt Wahlstedt am 02.01.2019 eine Stellungnahme zur Windkraft abgegeben. - Wir fragen uns: Warum so spät? (Ablauf der Eingabefrist: 03.01.2019) Und: In welchen Gremien wurde diese Frage diskutiert? Warum hat man die Bürger bei der Entscheidungsfindung ausgeklammert? (10.01.2019)
  72. Wie hoch sind die Schulden in Wahlstedt und anderswo? Antworten haben wir hier gefunden: segeberger-zeitung.de/schuldenatlas

Das von der Stadt Wahlstedt in Auftrag gegebene Gutachten wurde durch Fachleute sicher wissenschaftlich korrekt erstellt. Trotzdem gibt es bei jeder Beurteilung stets Ermessens-Spielräume und verschiedene Interpretationsmöglichkeiten. Dies soll hier diskutiert werden.

...weiterlesen "Welche Aussagekraft hat das Umweltgutachten?"

  1.  Informieren Sie sich über die genaue Sachlage und geben Sie Informationen an Mitbürger weiter.
  2. Diskutieren Sie die Pläne mit Entscheidungsträgern, Familie, Nachbarn und Bekannten.
  3. Beteiligen Sie sich regelmäßig und zahlreich an Sitzungen (siehe Veranstaltungen) und richten Sie dort Ihre Fragen und Bedenken hinsichtlich der genannten Bebauungspläne an die Stadtvertreter .
  4. Richten sie Briefe zum Thema an die Presse und an Politiker (Vorsitzende, Bürgermeister).
  5. Präsentieren Sie Spruchbänder in Gärten, an Häusern und auf dem Wochenmarkt (mit Info-Stand).
  6. Sprechen Sie mit Politikern der örtlichen Parteien zum Thema.
  7. Schalten Sie Kurz-Inserate in Zeitungen.
  8. Besuchen Sie unseren regelmäßig stattfindenden Stammtisch.
  9. Bringen Sie Aufkleber mit unserem Logo am eigenen Fahrzeug an
  10. Geben Sie Kurzinformationen (z.B. Visitenkarten) an Interessierte weiter.
  11. Machen Sie mit z.B. T-Shirts, Taschen oder Mützen auf unsere Initiative aufmerksam
  12. Beteiligen Sie sich beim Verteilen unseres Flyers (Briefkästen, Wochenmarkt, Arztpraxen, Supermärkte...).
  13. Unterstützen Sie unsere Arbeit (Arbeitsgruppen, Internetauftritt, Recherche, Kontaktpflege...).
  14. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht als Mittel zur Mitbestimmung wahr.
  15. Stellen Sie eine Bürgerversammlung auf die Beine oder nehmen Sie aktiv daram teil. Laden Sie Politiker dazu ein.
  16. Nehmen Sie juristische und fachgutachterliche Hilfe (z.B. Rechtsberatung oder Plausibilitätsprüfung von Gutachten) in Anspruch.
  17. Spenden Sie einen Beitrag für unsere Initiative damit wir uns weiterhin für ein gesünderes und schöneres Umfeld einsetzen können.
  18. Informieren Sie, um noch mehr aktive Bürger zur Unterstützung ins Boot zu holen.
  19. Organisieren Sie eine öffentliche Kundgebung .
  20. Beauftragen Sie unseren Fachanwalt mit dem Start der geplanten verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollklage.

Link zu den Kandidaten der Listenwahl: Listenwahlvorschläge

Link zu den Parteien:


Ergänzender Hinweis für neugierige Laien:

Interessante Informationen für Mitstreiter und Interessierte zum Thema Baurecht (Bebauungspläne, planerische Konfliktvermeidung, rechtzeitige Bürgerbeteiligung, Plausibilitätsprüfung von Gutachten, verwaltungsgerichtliche Normenkontrollklage) gibt es unter:


Zu guter Letzt...

Papier und Toner, Heftklammern, Kuverts und Porto, Flyer und Aufsteller, Inserate,  Benzin- und Stromkosten, Anwaltshonorare, Kosten für Expertengutachten: Die Liste für vergangene und zukünftige Ausgaben ist lang!

Wer uns finanziell unterstützen möchte, den bitten wir um eine Spende auf folgendes Konto bei der

⇒ Sparkasse Südholstein: Treuhandkonto Eva Holm, DE09 2305 1030 3603 6753 50

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DANKE!

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet

WO IST DER UNTERSCHIED? Industrie- und Gewerbegebiete sind vollkommen unterschiedlich

Industrie oder Gewerbe ist ein großer Unterschied; in der Baunutzungsverordnung steht:

§8 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Gewerbegebiete:
(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

§9 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Industriegebiete:
(1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind.
(Quelle: Justizministerium)

„Vom Gewerbegebiet im eigentlichen Sinne unterscheidet sich ein Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Staub, Geruch) produzieren, und darum von Wohngebieten ferngehalten werden sollen. Es ist von Wohn- und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss), Energie, Entsorgung und mit speziellen Umweltauflagen belegt. Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen…“
(Quelle: Wikipedia Deutschland 03.04.2013)

Statt Handwerkern, Bürogebäuden und kleinere Fabriken im Gewerbegebiet, kann ein Industriegebiet etwa ein Chemiewerk, Logistikzentrum, Kraftwerk oder sonstige Schwerindustrie bedeuten.

  WENIGER JOBS

In einem Industriegebiet ist die Arbeitsplatzdichte in der Regel deutlich niedriger als in einem Gewerbegebiet: Maschinen, Lagerhallen und Verladeanlagen brauchen kaum noch menschliche Arbeitskraft.
Auch gibt es in Gewerbegebieten vielfältigere Job-Chancen. Die Umwidmung bedeutet also den Verlust von möglichen Arbeitsplätzen in einem Gewerbegebiet. Dabei gibt es auch negative Auswirkungen auf die Vermarktung des angrenzenden Gewerbegebiets: Oder würden Sie z. B. eine Wäscherei oder ein Ingenieurbüro neben einer Müllverbrennungsanlage bauen?

LAUTER

In Industriegebieten dürfen die Betriebe deutlich mehr Lärm machen - 70 dB(A) tags wie nachts statt 65 bzw. 50 dB(A) im Gewerbegebiet (10 dB werden als doppelt so laut wahrgenommen!). Dabei sind dies stets gemittelte Werte, einzelne Geräusche können noch wesentlich lauter sein.

SCHÄDLICHER

Emissionen sind der Hauptgrund, warum Betriebe nicht ins Gewerbegebiet dürfen, sondern ein Industriegebiet brauchen. Sie sind nicht nur lauter, sondern können auch Luftschadstoffe und Gestank freisetzen.
Lärm, Schadstoffe, Gestank und Verkehr sind nicht nur gefährlich für uns. Sondern auch schlecht für die Umwelt und Landwirtschaft (einschließlich dem Obst und Gemüse im Garten).

MEHR VERKEHR

Was immer auch im Industriegebiet produziert, verpackt oder gelagert wird: Güter müssen hin und wieder weg bewegt werden, mit dem LKW, auf unseren Straßen. Das bedeutet mehr Lärm, Abgase und Gefahr.

AUCH NACHTS

Im Industriegebiet gelten nicht nur höhere Emissionsgrenzwerte, es ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich - und das 365 Tage im Jahr! Lärm und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe. Deshalb sind Industriegebiete nachts auch meist hell erleuchtet, was nicht nur für direkte Anwohner/innen eine zusätzliche Belastung darstellt.

TEURER

Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brandschutzvorkehrungen, Straßenunterhalt und -reinigung: Durch ein Industriegebiet entstehen erhebliche Kosten für die Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler/innen.

ANFÄLLIGER

Im Industriegebiet gibt‘s meistens nur wenige große Unternehmen. Gewerbegebiete bestehen aus vielen kleinen Betrieben und sind so die Basis für eine krisensichere Wirtschaft.

GEFÄHRLICHER

In Industriegebieten wird häufig mit großen Mengen gefährlicher, z.B. giftiger oder explosiver Stoffe hantiert. Dies birgt immer die Gefahr eines Unfalls, der dann Anwohner/innen auch im weiteren Umkreis bedrohen kann. Es bedeutet auch, dass unsere Rettungsdienste darauf vorbereitet sein müssen - was z.B. auch eine zusätzliche Belastung des örtlichen Haushalts ist.

Quellen: