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CHANCEN VERTAN – WAHLSTEDTER WALD VERNICHTET

Offenbar seit dem Jahr 2004 wurde aus dem Rathaus Wahlstedt heraus der Erhalt und die Entwicklung eines Waldgebietes am Fuße des Rodelberges in der Größe von 0,36 Hektar verhindert, obwohl die Stadt durch den Flächennutzungsplan gesetzlich*) zum Erhalt verpflichtet war.

Dies geht aus einer Stellungnahme der Unteren Forstbehörde des LLUR zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wahlstedt durch den Zweckverband Bad Segeberg- Wahlstedt hervor.

Wörtlich heißt es dort:

„Dem grundsätzlich erforderlichen Erhalt dieser Waldfläche wurde anscheinend entgegengewirkt.“

(Quelle: Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 4 Absatz 1 i.V.m. § 3 Absatz 1 BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wahlstedt vom 28.04.2021; Einzelheiten im Sitzungsprotokoll des Zweckverbands Bad Segeberg – Wahlstedt vom Juni 2021 nachzulesen)

17 Jahre lang wurden aufwachsende Bäume abgeholzt, gegen geltende Naturschutzgesetze verstoßen, wurden Wahlstedter um einen ortsnahen Waldbestand und dessen Wert für Klima, Mensch und Natur gebracht.

Die Menge an Kohlendioxid, die hier hätte gebunden werden können, oder der dort produzierte Sauerstoff ist kaum zu beziffern, ebenso wenig der Beitrag der Bäume zur Erholung, Luftreinhaltung, zum Hitzeschutz, als Wasserspeicher und Schattenspender.

Erst im Juni dieses Jahres wurde das 0,36 Hektar große ausgewiesene Waldgebiet zum dringend benötigten „Wohngebiet“ deklariert, weil man jetzt dort und in der Umgebung eine Wohnsiedlung errichten möchte. Das zukünftige Wohngebiet soll sogar 12 Hektar umfassen, wovon mehr als 5 Hektar versiegelt werden. Alles zu Lasten der biologischen Vielfalt und des sensiblen Gutes Klimaschutz. Der alternative Vorschlag, dort einen Bürgerpark zu gestalten, wurde in den Ausschüssen abgeschmettert. Wie man liest, wollen Bürger nun ein Bürgerbegehren dazu durchführen.

Bis zum 28. Juli liegen jetzt die Pläne für den neuen F-Plan zur Einsichtnahme im Rathaus aus, um Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wer Einblick nimmt, stellt fest, dass wichtige Teile des Plans noch nicht vorliegen: Umweltprüfungen für das Plangebiet sind unvollständig. Jede Einzelheit zu geschützten Tieren und Pflanzen ist jedoch wichtig, um ein klares Bild der Sachlage zu erhalten. Wie können wir uns sonst eine Meinung bilden?

All dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem andere Kommunen (z.B. Bad Bramstedt) beschließen, künftige Planungen grundsätzlich unter dem Aspekt des Klimaschutzes zu betrachten und wo junge Menschen vor dem höchsten Bundesgericht Politiker zu Nachbesserungen ihrer unzureichenden Klimaschutzpläne nötigen mussten.

Nach einem Bericht der „Lübecker Nachrichten“ ist Norderstedt da weitsichtiger:

 „Seit Gründung der Stadt wird auf eine sinnvolle Durchgrünung des Stadtgebiets geachtet.“ Ein Grünes Leitsystem „ …verknüpft die städtischen Grünflächen untereinander und gewährt den Anschluss der Grünflächen an die umliegende Landschaft. Die…Flächen sollen nicht nur erhalten, sondern miteinander vernetzt und ergänzt werden…“  So „…werden in den nächsten Jahren etwa 49 Hektar neuer innerstädtischer Grünflächen entwickelt.“

Städtische Umweltbelastungen sollten verringert werden, daher hätten Grünflächen eine besondere gesellschaftliche Bedeutung:

 „Schon kleine Grünflächen kühlen ihr Umfeld um bis zu drei Grad Celsius. Darüber hinaus sind Grünflächen wichtige Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen…In Zeiten des Artensterbens übernehmen Städte…eine zentrale Rolle im Rahmen der Biodiversität.“

(Quelle: Lübecker Nachrichten, 07.07.2021, S. 10)

Herrschen auf dem Planeten Wahlstedt ortseigene Naturgesetze?

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*) Das Landeswaldgesetz Schleswig-Holstein (2016) ordnet derlei Handlungen als Ordnungswidrigkeit ein, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- Euro geahndet werden kann.

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