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Heute schon tief durchgeatmet?

Ansiedlung eines Brechwerks in Wahlstedt

Haben Sie heute schon die gesunde Landluft tief in Ihre Lunge eingeatmet? Oder die erfrischende Meeresbrise? Heute weht aber leider der Feinstaub überall, denn Luft kennt keine Grenzen, nur Windrichtungen.

Will sagen: Auf dem Land kann die Belastung durch Feinstaub ebenso gefährlich für unsere Gesundheit sein wie an einem städtischen Verkehrsknotenpunkt zur Hauptverkehrszeit. Und auf der Insel Sylt bei z.B. südlichen Winden ebenso wie dort, woher der Wind weht. Zwar ist Feinstaub unsichtbar, aber tückisch für unsere Gesundheit.

Feinstaub? Was ist das überhaupt? Die Europäische Umweltagentur hat festgestellt,  dass Feinstaubteilchen einen  Durchmesser von 0,001 Zentimetern haben, das entspricht ca. einem Zehntel Durchmesser eines Haares. Das sind die Nanopartikel, die uns umwabern, wenn der Laserdrucker arbeitet, der Kaminofen gemütlich bullert, die Ölheizung arbeitet, Industrie- und Auspuffgase uns umhüllen, wenn auf Fahrbahnen Reifenabrieb entsteht und der Landwirt Pflanzen und Tiere für unsere Ernährung produziert – also: Verursacher und Betroffene sind wir alle, mehr oder weniger.

Heute sind diese Staubteilchen so fein, dass sie durch unsere biologische Abwehr (Härchen in Nase und Luftröhre, Schleimhäute, Niesen und Husten) nicht abgewehrt werden. Sie dringen tief in unsere Lungen ein, gelangen durch unsere Lungenbläschen ins Blut, in alle Organe, ins Gehirn.

Die Folgen? Forscher stellten fest, dass weltweit 3,3 Millionen Menschen jährlich an Krankheiten sterben, die durch Schadstoffe in der Luft hervorgerufen werden. Das Mainzer Max-Planck-Institut stellt die Prognose auf, dass sich die Zahl der Todesopfer bis 2050 verdoppeln könnte.

Nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) sterben jährlich weltweit mehr Menschen durch verschmutzte Luft als durch verschmutztes Wasser oder Tropenkrankheiten.

Die möglichen Folgekrankheiten sind beispielsweise: Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenkrebs, Allergien, Asthma, neurologische Erkrankungen (Parkinson, Alzheimer), Frühgeburten und Diabetes.

Wohlgemerkt:

„Nicht die Luftschadstoffe allein machen einen Menschen krank. Das individuelle Risiko hängt zuallererst von der genetischen Veranlagung und vom Lebenswandel ab. Menschen (…), deren Körper ohnehin schon strapaziert ist – etwa durch ständigen Stress, schlechte Ernährung, mangelnde Bewegung, durch Rauchen oder schlicht durch ihr hohes Alter –, können durch Feinstaub  ernsthaft in Gefahr geraten.“ (DIE ZEIT)

Nur noch 46 Prozent des Feinstaubs in Deutschland kommen heute aus dem Energiesektor (15%), der verarbeitenden Industrie (19%) und von Kraftfahrzeugen (12%). Über die Hälfte des Feinstaubs erzeugen andere Quellen:  z.B. Kaminfeuer (8%), aufgewirbelter Feinstaub aus Ackerböden, sowie Einträge von Nitrat und Ammoniak (ca. 23%)  aus Intensivtierhaltung (Gülle und Gas aus Stallungen industrieller Fleischproduktion) und obendrein Gülleimporte.

Besonders viele Todesfälle (40%) werden verursacht durch Massentierhaltung und überdosiertes Düngen; so gelangen zu viel Ammoniak, Phosphate und Nitrate in die Luft und den Boden, ebenso in pflanzliche Produkte und über Gewässer in die Meere. Hinzu kommen aus den Kläranlagen Mikroplastik und andere Schadstoffe, wie Reste von Medikamenten usw. (z.B. Hormone!). Die so angebauten bzw. gefischten Güter kommen dann schließlich auch in unseren Magen.

Obwohl in Deutschland die Grenzwerte für Feinstaub beinah überall eingehalten werden, stellen Fachleute fest, dass die feinen Staubteilchen bei uns Zehntausende Menschen töten. WARUM?

Auf das Jahr bezogen, wurde der von der EU festgesetzte gesetzliche Grenzwert für die Luftreinhaltung zwar gelegentlich überschritten, aber insgesamt eingehalten.

Legt man aber den Grenzwert zugrunde, den die WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfiehlt, dann wurde nur an 10 Prozent der Messstationen in Deutschland der Grenzwert für Feinstaub eingehalten. Der WHO-Feinstaub-Grenzwert liegt unter der Hälfte des EU-Grenzwerts.

„Die WHO geht davon aus, dass bei höheren Feinstaub-Konzentrationen die menschliche Gesundheit beeinträchtigt wird.“

Studien von Umweltmedizinern beweisen, dass eingehaltene EU-Grenzwerte nicht für unsere Luftqualität sprechen, sondern gegen diese Grenzwerte.

Kurz:

„Senkt man die Grenzwerte, belastet es die Wirtschaft. Erhöht man die Grenzwerte, belastet es die Menschen.“ (DIE ZEIT)

Bei EU-Verhandlungen über Grenzwerte geht es aber „… häufig zu wie auf einem Basar.“  (DIE ZEIT)

Länder mit wenig Feinstaub (z.B. Schweden, Dänemark) stimmen für niedrige Grenzwerte, Staaten mit viel Feinstaub (z.B. Polen und Tschechien) für hohe Werte. Das Ergebnis: Ein Kompromiss, der sich nicht am medizinisch Ratsamen,  sondern eher am politisch Machbaren orientiert. Er soll gleichzeitig wirtschaftliche Interessen und die Gesundheit des Menschen berücksichtigen. Dieses Ziel ist natürlich unerreichbar.

Fragt man die Verursacher von Feinstaub nach ihrem Verantwortungsgefühl, hört man dies:

  • Automobilindustrie: Für Dieselfahrzeuge wurden Partikelfilter eingeführt.  Für Feinstaubemissionen sorgen viele andere Emittenten.
  • Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft: Emissionen von Kraftwerken sind gesunken. Im Übrigen verursacht ebenfalls der Gütertransport eine Menge Feinstaub.
  • Ofenbauer: Die Schornsteinfeger sind verantwortlich, Schadstoffe aus Holzöfen zu kontrollieren.
  • Schornsteinfeger: Viel mehr Feinstaub als durch Holzöfen entsteht durch den Straßenverkehr.
  • Bauern: In den Ställen gibt es Filter gegen Ammoniak, und man hält alle gesetzlichen Vorschriften ein.

Fazit für resignierende Bürger: Widersprüchliche Positionen innerhalb der EU und konkurrierende Partikularinteressen der verschiedenen Lobbyisten-Gruppen verhindern gesundheitlich akzeptable Lösungen.

Albert Holm, aktualisiert 18.07.2018

(Dieser Artikel kann fortgesetzt werden.)


Quellen:

A) www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Feinstaub-die-unsichbare-Gefahr;

B) www.zeit.de/2017/18/feinstaub-grenzwerte-belastung-medizin;

C) www.umweltbundesamt.de/daten/feinstaub-belastung


Interessante Informationen über Schadstoffe, ihre Klassifikation und Wirkungen etc.: https://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffe


INITIATIVE WAHLSTEDT                                              Wahlstedt, den 13.07.2018

Liebe Mitbürger,

wie wir aus der Presse erfahren haben, plant die Stadt Wahlstedt, am Eingang der Holsteinstraße ein Brechwerk anzusiedeln.

Brechwerke zählen zu den Industriebetrieben, die ein Maximum an Immissionen in Form von Staub und Lärm ausstoßen. Darüber hinaus soll das Werk nachts nicht beschränkt werden!

Sie zählen zu den direkt Betroffenen!

Helfen Sie mit, dieses Vorhaben zu verhindern.

Wir haben ein Formschreiben vorbereitet, mit dem Sie beim Landesamt Einspruch gegen diese Ansiedlung erheben können.

Erläuterung für den Benutzer

Ermitteln Sie die Entfernung vom Brechwerk zu Ihrem Wohnsitz mit Hilfe des Geoportals Kreis Segeberg oder wie folgt:

  • Nehmen Sie einen Stadtplan oder eine Landkarte, auf der Sie Ihren Wohnsitz und das Grundstück des geplanten Brechwerks (am Anfang der Holsteinstraße) erkennen können.
  • Stellen Sie den Maßstab der Karte fest (in der Legende unten auf der Karte).
  • Messen Sie die Entfernung zwischen den zwei Objekten (Luftlinie!) mit Hilfe des Maßstabes und eines Lineals oder eines Zirkels ab.
  • Tragen Sie die Entfernung in die unterstrichene Leerstelle Ihres Briefes ein und versenden ihn möglichst bald.
  • Absender nicht vergessen!

Mit freundlichen Grüßen im Namen der INITIATIVE WAHLSTEDT

Eva u. Albert Holm


An das

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Abteilung Technischer Umweltschutz

Dezernat 73

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Betrifft: Geplante Ansiedlung eines Brechwerks in 23812 Wahlstedt

Sehr geehrte/r Sachbearbeiter/in,

die Stadt Wahlstedt plant die Ansiedlung eines Brechwerks im Industriegebiet Holsteinstraße.

Eine Genehmigung dieser Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz liegt nach Auskunft des Bauamtes der Stadt Wahlstedt noch nicht vor.

Gegen die Ansiedlung und den Betrieb eines Brechwerks an dieser Stelle erhebe ich Widerspruch.

Begründung: Das Industriegebiet Holsteinstraße liegt im Nordosten Wahlstedts, an Wohngebiete angrenzend.

Die Entfernung dieses betreffenden Industriegrundstückes zu meiner Grundstücksgrenze beträgt lediglich   _____   Meter (Luftlinie).

Bei einem Brechwerk handelt es sich um eine extrem störende Betriebsanlage, die als erheblich belästigend eingestuft wird, da die Arbeitsvorgänge von erheblichem Störpotenzial, der Anlagenbetrieb durch das Auftreten impulshaltiger Geräusche sowie Staubimmissionen gekennzeichnet wird.

Die verarbeiteten Materialien können möglicherweise schadstoffbelastet sein. Hinzu kommt die zu erwartende Zunahme des LKW-Verkehrs. Deshalb sollen solche Anlagen von Wohngebieten ferngehalten werden.

Ein Lärmschutzgutachten für einen derartigen Betrieb an dieser Stelle wurde meines Wissens noch nicht veröffentlicht. Lediglich indirekt wurde in einem Lärmgutachten zum B-Plan Nr. 32 der Stadt Wahlstedt darauf hingewiesen, dass von diesem Grundstück Tag und Nacht ein Lärm von 65 dB(A) bzw. 55 dB(A) ausgehen darf („…soll Nachts nicht beschränkt werden…“).

Bezogen auf den Quadratmeter liegt die Geräuschbelastung sogar bei 104,4 dB(A) und höher (bei Vergrößerung des Grundstücks).

Angesichts der Tag und Nacht zu erwartenden Immissionen sehe ich für mich eine erhebliche und unzumutbare Beeinträchtigung meiner Gesundheit und meines Wohlbefindens, außerdem wird es zu starken Nutzungs-beeinträchtigungen meines Grundstücks kommen.

Bereits jetzt gehen von anderen Betrieben dieses Industriegebiets erhebliche nächtliche Störungen aus. Hinzu kommt der Verkehrslärm, der ununterbrochen von der B 205 und der A 21 herüberschallt und zeitweilig kaum zu ertragen ist.

Eine Ansiedlung eines solch immissionsintensiven Betriebes in unmittelbarer nachbarschaftlicher Nähe zu Wohngebieten verletzt meines Erachtens das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 5 des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Diese Industrieansiedlung verletzt die Fürsorgepflicht der Stadt gegenüber ihren alteingesessenen Bewohnern.

Versagen Sie die Genehmigung einer derartigen Anlage an diesem Ort.

Sobald Ihnen ein Genehmigungsantrag vorliegt, wäre ich Ihnen für eine nachbarliche Beteiligung dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

(Name, Adresse, Datum)

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