- Bahnbrechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
„Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts greift das Klimaschutzgesetz von 2019 zu kurz. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031, erklärten die Richter…
…Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber nun, bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser zu regeln…
Geklagt hatten vor allem junge Menschen, die dabei von mehreren Umweltverbänden unterstützt wurden…“
„ …Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige in die Gesichter derjenigen, die immer noch versuchen zu argumentieren, den Klimawandel gebe es nicht."
Mehr: (Video: Tagesschau, 29.04.2021; 01:29 Min)
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