Heute (16.06.2022) erhielten wir eine Auskunft zu unserer Geruchsbeschwerde beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
„Sehr geehrte Frau Holm, sehr geehrter Herr Holm,
Ihre Beschwerde vom 30.05.2022 über widerlichen Gestank in Wahlstedt befindet sich in Bearbeitung.
Am 04.06. war ich mit einem Kollegen in Wahlstedt und habe einen Geruch feststellen können. Nach ausgiebiger Begutachtung der Umgebung konnte keine Quelle ermittelt werden...
… werde ich einen erneuten Termin in Wahlstedt wahrnehmen und mich erneut bei Ihnen melden.
Zu Ihren Fragen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt folgende Antworten beitragen.
1. Hat eine Firma in Wahlstedt die Genehmigung zur sogenannten „thermischen Verwertung“ von Kunststoffabfällen erhalten?
In Wahlstedt ist keine Firma, die eine solche Genehmigung besitzt.
2. Verwendet das Glaswerk möglicherweise unzureichend von Kunststoff gereinigtes Altglas?
Ardagh Glass verwendet kein mit Kunststoff verunreinigtes Glas.
3. Treten unkontrolliert Abgase aus Leitungen der kunststoffverarbeitenden Betriebe aus?
Alle Abgase werden kontrolliert und gemeldet.
4. Sind die Abgasreinigungsanlagen der Firmen in Wahlstedt auf dem neuesten technischen Stand?
Alle immissionsschutzrechtlichen Anlagen sind auf dem neuesten Stand der Technik.
5. Riecht vielleicht der sogenannte „Methanschlupf“ von Blockheizkraftwerken nach verschmortem Kunststoff?
Nein.
6. Das LLUR hat in der Vergangenheit nach dem Verursacher vor Ort geforscht. Wen haben Sie als Verursacher festgestellt und warum wurden keine Gegenmaßnahmen ergriffen?
Das LLUR hat keinen Verursacher ausmachen können. Es werden weitere Untersuchungen unternommen, allerdings kommt der Verdacht auf, dass es sich bei dem Verursacher nicht um eine gewerbliche Anlage handeln könnte.
7. Liegen Ihnen Untersuchungsergebnisse vor, welche die chemische Zusammensetzung dieser Emissionen abklären und die nachweisen, dass von diesen keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen?
Nein, solche Untersuchungen sind technisch äußerst aufwendig und durch das LLUR nicht durchführbar. Allerdings ist sichergestellt, dass keine genehmigungsbedürftige Anlage gesundheitsgefährdende Stoffe ausscheidet.
Mit freundlichen Grüßen…“
Wir werden berichten.
E. und A. Holm