3700 Güterwaggons (Fassungsvermögen: je 55 Tonnen) könnte der Feinstaub füllen, der binnen eines Jahres in Deutschland in der Luft schwebt.
Ca. die Hälfte davon besteht aus Teilchen in der Größe unter 2,5 Mikrometer (Besonders gefährlich, da sie über die Lunge in den Blutkreislauf gelangen können).
Ultrafeinstaub (Partikel unter 100 Nanometer) halten Wissenschaftler für noch gefährlicher, weil sie bis ins Gehirn dringen können.
Falschinformationen brachte kürzlich Dieter Köhler (früher DGP; Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin) in Umlauf: Maßlos überschätzt seien die Gesundheitsgefahren, die durch Feinstaub und Stickoxide drohen. Geltende Grenzwerte seien nicht zu hoch, sondern zu niedrig.
Barbara Hoffmann (Umwelt-Epidemiologin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) hält dagegen: „Die Grenzwerte für Feinstaub sind zu hoch.“ Hoffmanns Meinung stützt sich u.a. auf eine Studie der DGP mit 451 wissenschaftlichen Referenzen und dem Fazit, dass für die Bevölkerung in Deutschland bislang kein optimaler Schutz vor Erkrankungen besteht, die durch Luftverschmutzung verursacht werden.
Neu zugelassene Benzin-Direkteinspritzer gelten als besonders umweltfreundlich. Sie sparen bis zu 15 Prozent Treibstoff. EMPA (Schweizer Forschungsinstitut) stellte fest, dass diese Autos - in der Regel bisher ohne Filtereinbau - 64mal so viel Ultrafeinstaub ausstoßen wie ein Euro-5-Diesel mit Partikelfilter.
Ultrafeinstaub ist besonders geeignet, Giftstoffe in den Körper zu leiten. Bei Autoabgasen sind „genotoxisch wirkende PAK“ (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) beteiligt, ebenfalls giftige Metalloxide.
Wolfgang Junkermann (Institut für Technologie, Karlsruhe): „Kohlekraftwerke und Raffinerien sind die stärksten Einzelquellen für ultrafeine Partikel.“
Beispiel des Kohlekraftwerks Boxberg (Lausitz): Bis zu 85 000 Partikel pro Kubikzentimeter hat Junkermann in der Abluft gezählt. „Solche Partikel greifen in den Wasserkreislauf ein. Sie können Trockenheit, aber auch Starkregen hervorrufen.“
A. Holm
(Quelle: DER SPIEGEL NR. 6/2.2.19, Seite 102-105)