Liebe Mitbürger, die INITIATIVE WAHLSTEDT möchte die Umweltbelastungen für Wahlstedter Bürger sammeln und dokumentieren. Lesen Sie weiter unter der Rubrik AKTIONEN und mailen Sie Ihre Beschwerden an:
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***** Übrigens...
BEI ALLEN ZUSCHRIFTEN UNTER info@initiative-wahlstedt.de, DIE SIE UNSERER WEBSITE SCHICKEN, ZEIGEN WIR WEDER IHREN NAMEN NOCH IHRE ADRESSE (Ausgenommen sind Stellungnahmen von Politikern). *****
Hierzu interessante Links:
"BUND macht Feinstaubmessungen für Bürger" (BUND.net)
Beispiele für schmutzige Industrie - Asphaltmischwerk und Steinbrechwerk, Altreifen-Recycling-Anlage...
In der Holsteinstraße ist ein Steinbrechwerk im Entstehen, das möglicherweise noch vergrößert werden soll.
Meist treten solche Betriebe zusammen mit Anlagen zum Be- und Entladen von Schüttgütern auf.
Im „alten Industriegebiet“ gibt es ein Asphaltmischwerk.
Hintergrundinformationen: Asphaltmischwerke und Steinbrechanlagen
Nach einem Ergebnisbericht aus 9 Bundesländern liegen Asphaltmischwerke im Bereich von 40 - 70% der ermittelten Gesamtimmissionen (Staub).
Brecheranlagen liegen im Bereich von 80 - 90% der ermittelten Gesamtimmissionen (Berichtsauswertung von Emmissionskatastern aus 9 Bundesländern LAI-AISV-2011, Tab. 1 u. 2; Quelle: http://www.lai-immissionsschutz.de/serlet/is/20172). Sogenannte "Offene oder unvollständig geschlossene Anlagen zum Be- und Entladen von Schüttgütern" (4. BImschV) immittieren 80 - 90% der ermittelten Gesamtimmissionen.
kein öffentliches Verfahren und keine Antragsauslegung (§§ 4 u. 19 i.V. mit § 1 der 4. BImSchV u. Nr. 2.15, Spalte 2 des Anhangs 4. BImSchV)
keine Bürgerbeteiligung, Einwände, Erörterung (existiert in Belgien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz u. Italien)
keine kontinuierlichen Abgasmessungen laut Gesetz (wie bei Kohlekraftwerken und Müllverbrennungsanlagen)
Da die Lärm- und Geruchsbelästigung und der Schadstoffausstoß von Asphaltanlagen hoch sein können, gibt es für die ca. 700 in der BRD betriebenen Asphaltmischwerke grundlegende, aber noch nicht umgesetzte umweltpolitische Forderungen:
Wohn-Abstandsregelungen zu Asphaltanlagen: mindestens 2 km
Bürgerbeteiligung/öffentliche Antragsverfahren vor Genehmigung
Grenzwerte gemäß 17. BImSchV und kontinuierliche Messungen
3-stufige Abgasreinigungsanlage nach aktuellem Standard
Verwendung von maximal 25% schadstoffhaltigem Recyclingmaterial
Komplett eingehauste Brecheranlage mit Abgasfilteranlage
Geruchsimmissionsbewertung für die reale Betriebszeit (nicht umgerechnet auf das Kalenderjahr)
Abgasabsaugung auch für Mischer, Heißsilierung und Verladesilos
LKW-Schleuse mit Unterdruck
LKW-Beplanung noch in der Schleuse
EMAS-Teilnahme zum Erwerb eines EU-Zertifikats mit jährlicher Minimierung der Umweltbelastungen
Ständige Online-Überwachung
Einrichtung eines Bürger-Online-Formulars für Beschwerden beim Umweltamt
Immissionen aus Teerprodukten enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die nicht nur geruchsbelästigend, sondern auch krebserregend sind. Daher sind sie im Straßenbau und bei der Herstellung von Teerpappe seit 1984 in der BRD verboten. Allerdings sind sie oft noch in Kunststoff- und Gummiprodukten enthalten (Kinderspielzeug!), in Altreifen und flächendeckend im Boden nachweisbar.
Mit diesen Altlasten müssen wir leben, und auch alte Kraftwerke geben noch solche Immissionen frei. Ebenso sind sie in Tabakrauch, Kraftstoffen und Heizöl enthalten und gelangen so in den Hausstaub.
Hier muss aber noch erwähnt werden, dass Asphaltmischwerke insbesondere dann nicht immissionsfrei sind, wenn sie Material aus der Zeit vor 1984 recyceln. Viele Straßen, die jetzt sanierungsbedürftig sind, stammen aus dieser Zeit. Außerdem: Die Kontrolle dieser Betriebe ist lückenhaft.
Wie es um das Asphaltmischwerk in Wahlstedt bestellt ist, wissen wir nicht.
Die stark giftigen und krebserregenden PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe) haben langfristige Wirkungen auf Föten und können Lungen-, Kehlkopf-, Haut-, Magen- und Darmkrebs verursachen. Auch für Organismen im Wasser sind sie hochgiftig. (Zur detaillierten Information über das Thema im Zusammenhang mit Asphaltanlagen verweisen wir auf das Internet; z.B.:
Asphaltmischwerke und Brechanlagen sowie Anlagen zum Be- und Entladen von Schüttgütern mindern unsere Wohnqualität, erhöhen unsere Umweltbelastungen und das Krankheitsrisiko, oftmals ohne dass wir dagegen juristische Handhabe haben.
In dem oben genannten Zeitungsartikel wird berichtet, dass in der Holsteinstraße neben dem geplanten Steinbrechwerk ein Betrieb für das Recycling von Altreifen entstehen soll. Was uns im Einzelnen erwartet, ist uns bis heute nicht bekannt. Bekannt sind aber verschiedene Verwertungstechniken, z.B. dass man Reifen zerkleinert, geschredderte Altreifen in ca. 30 cm großen Stücken „thermisch verwertet“ (https://de.wikipedia.org...Altreifen), z.B. als Ersatz-Brennstoff in der Zementindustrie oder zur Modifizierung von Asphalt und Bitumen, sowie für die Herstellung von Kunstrasen usw.
Bei einer anderen Methode, dem „stofflichen Altreifen-Recycling“, zerlegt man die Reifen „in ihre Bestandteile, wie Gummi, Stahl, Textil“ und andere Reste. Die Bestandteile werden dann „einzeln weiter verwendet“, aber nicht verbrannt (s.o.).
Von Bedeutung ist, dass Altreifen überwachungsbedürftige Abfälle sind. Bei derartigen Abfällen müssen die Lagerung, das Sortieren, die Verwertung und der Transport zuständigen Behörden angezeigt werden und benötigen eine behördliche Genehmigung.
Wikipedia berichtet weiter: „Eine Gefahr für Mensch und Umwelt geht von den ‚Reifenfriedhöfen‘ aus, wenn diese in Brand geraten. So fingen beispielsweise im Jahr 2012 in al-Dscharah (Region Kuweit) über 5 Millionen Reifen Feuer. Die Löscharbeiten gestalten sich auf Grund der enormen Hitzeentwicklung schwierig.“
In jüngerer Zeit wurde in den Medien über einen katastrophalen Großbrand in einer Reifenfabrik in Hamburg-Harburg berichtet.
Welchen Belästigungen und Umweltgefahren für die Gesundheit sind die Wahlstedter schon jetzt ausgesetzt?
Könnte es geschehen, dass im Zuge des Weiterbaus der Autobahn A 20 das Asphaltwerk die Produktion erhöht oder expandieren will und sich im Planungsgebiet am Bahnhof ansiedelt?
Laut Pressebericht (LN) vom April 2017 jedenfalls hat der derzeitige Besitzer des früheren Asphaltmischwerks zusätzliche Liegenschaften in seinem Umfeld erworben, und zwar das ehemalige OKAL-Gelände und die frühere Kiesgrube an der Straße nach Wittenborn.
Ergänzung: Wir empfehlen die Links zu den Videos zum Thema "Brechwerke"
die INITIATIVE WAHLSTEDT möchte die Umweltbelastungen der Wahlstedter Bürger an verschiedenen Stellen in der Stadt dokumentieren, um zu zeigen, wo und wodurch unsere Lebensqualität beeinträchtigt wird (Lärm, Staub, Gestank).
Die Meldungen werden wir auf unserer Website in unserem Immissionskataster veröffentlichen.
Mit Hilfe unseres Formulars zum Ausdrucken (siehe unten, Vordrucke auch bei uns erhältlich) kann jeder Bürger seine Beobachtungen zudem dem zuständigen Ordnungsamt (Rathaus, Markt 1, Tel. 04554 – 701 129/130) oder in Wiederholungsfällen dem Umweltamt Schleswig-Holstein im LLUR (Poststelle@llur.landsh.de) melden.
Wir bitten um Ihre Mitarbeit! Fertigen Sie Kopien des Formulars an und geben Sie diese an Ihre Nachbarn, Freunde und Bekannten weiter. Gemeinsam erreichen wir mehr!
Alle Meldungen werden nach Prüfung hier veröffentlicht.
Immissionskataster Wahlstedt - Meldebogen
Formular zum Ausdrucken:
IMMISSIONSKATASTER WAHLSTEDT – MELDEBOGEN
DATUM
UHRZEIT / ZEITRAUM
STRASSE / ORT
ART DER IMMISSION
O Lärm | O Staub | O Geruch
STIMMEN AUCH SIE AB :
"WIR SAGEN N E I N
ZUM GEPLANTEN NEUEN INDUSTRIEGEBIET IN WAHLSTEDT !"
Unter Flächenversiegelung versteht man das Bedecken des natürlichen Bodens durch Bauwerke des Menschen. Dazu zählen auch nicht sichtbare Bauwerke (Leitungen, Kanäle, Tunnel, Fundamente, stark verdichtete Böden wie z.B. durch Steinbrechanlagen).
Man schätzt, dass ca. 50% der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland bereits versiegelt sind; das sind ca. 5,5% unserer Gesamtfläche; Tendenz steigend.
Welche Auswirkungen hat die Boden- oder Flächenversiegelung?
Lebensraumverlust für über- und unterirdische Lebewesen
Negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Erde
Weniger Grundwasser-Spende, weil Oberflächenwasser nicht versickern kann
Weniger Trinkwasser, weil Oberflächenwasser als Schmutzwasser abfließt
Vermehrtes Oberflächenwasser führt schneller zu Überschwemmungen und stehendem Oberflächenwasser, das der Boden nicht mehr aufnehmen kann
Mehr regionale Trockenheits- oder Dürrephasen
Höhere Schadstoffbelastung des Grundwassers
Stärkere Erwärmung an heißen Tagen durch dunkle Flächen (z.B. Asphalt)
Im Jahre 2005 stimmten unsere Stadtvertreter einem Flächennutzungsplan zu, der für dieses Gelände ein Gewerbegebiet auswies.
Belebung des Bahnhofsumfeldes
Als Zielsetzung steht in diesem Flächennutzungsplan "Belebung des Bahnhofsumfeldes". Die Ansiedlung von Einzelhandel, Restauration, Tankstelle oder Hotelbau sollte ermöglicht werden, um Wahlstedt attraktiver zu gestalten und den Bewohnern weitere Dienstleistungen zu bieten. Nur unter dieser Maßgabe stimmten die Stadtvertreter diesem Nutzungsplan zu.
Obwohl es mehrere Interessenten gab, die sich ansiedeln wollten, wurde dies von Seiten der Stadt abgelehnt, wohl um ansässige Betriebe zu schützen.
Auf ca. 20 Hektar soll nun auf der grünen Wiese ein neues Gewerbe- und Industriegebiet entstehen (siehe "Unterschiede zwischen Gewerbe- und Industriegebiet"). Die Erschließungskosten belaufen sich auf etwa drei Millionen Euro. Umfangreiche Entwässerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für den Umweltschutz werden damit erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 32 „Industriegebiet Kieler Straße“ für das Gebiet südlich des Flugplatzes, nordöstlich der Bahnlinie Neumünster – Bad Oldesloe, westlich der Kieler Straße (K 60)
Was ist der Unterschied zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet
WO IST DER UNTERSCHIED? Industrie- und Gewerbegebiete sind vollkommen unterschiedlich
Industrie oder Gewerbe ist ein großer Unterschied; in der Baunutzungsverordnung steht:
§8 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Gewerbegebiete: (1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
§9 Abs.1 Baunutzungsverordnung:
Industriegebiete: (1) Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. (Quelle: Justizministerium)
„Vom Gewerbegebiet im eigentlichen Sinne unterscheidet sich ein Industriegebiet durch die Ansiedlung von Betrieben, die ein ortsunübliches Maß an Umweltbelastung (wie Lärm, Staub, Geruch) produzieren, und darum von Wohngebieten ferngehalten werden sollen. Es ist von Wohn- und Mischgebieten (gemischte Nutzung) ausreichend abgetrennt, für Schwerverkehr und andere Infrastruktur erschlossen (z. B. Gleisanschluss), Energie, Entsorgung und mit speziellen Umweltauflagen belegt. Industriegebiete können – örtlich bedingt – noch weiteren Einschränkungen oder Erlaubnissen unterliegen…“
(Quelle: Wikipedia Deutschland 03.04.2013)
Statt Handwerkern, Bürogebäuden und kleinere Fabriken im Gewerbegebiet, kann ein Industriegebiet etwa ein Chemiewerk, Logistikzentrum, Kraftwerk oder sonstige Schwerindustrie bedeuten.
WENIGER JOBS
In einem Industriegebiet ist die Arbeitsplatzdichte in der Regel deutlich niedriger als in einem Gewerbegebiet: Maschinen, Lagerhallen und Verladeanlagen brauchen kaum noch menschliche Arbeitskraft.
Auch gibt es in Gewerbegebieten vielfältigere Job-Chancen. Die Umwidmung bedeutet also den Verlust von möglichen Arbeitsplätzen in einem Gewerbegebiet. Dabei gibt es auch negative Auswirkungen auf die Vermarktung des angrenzenden Gewerbegebiets: Oder würden Sie z. B. eine Wäscherei oder ein Ingenieurbüro neben einer Müllverbrennungsanlage bauen?
LAUTER
In Industriegebieten dürfen die Betriebe deutlich mehr Lärm machen - 70 dB(A) tags wie nachts statt 65 bzw. 50 dB(A) im Gewerbegebiet (10 dB werden als doppelt so laut wahrgenommen!). Dabei sind dies stets gemittelte Werte, einzelne Geräusche können noch wesentlich lauter sein.
SCHÄDLICHER
Emissionen sind der Hauptgrund, warum Betriebe nicht ins Gewerbegebiet dürfen,sondern ein Industriegebiet brauchen. Sie sind nicht nur lauter, sondern können auch Luftschadstoffe und Gestank freisetzen.
Lärm, Schadstoffe, Gestank und Verkehr sind nicht nur gefährlich für uns. Sondern auch schlecht für die Umwelt und Landwirtschaft (einschließlich dem Obst und Gemüse im Garten).
MEHR VERKEHR
Was immer auch im Industriegebiet produziert, verpackt oder gelagert wird: Güter müssen hin und wieder weg bewegt werden, mit dem LKW, auf unseren Straßen. Das bedeutet mehr Lärm, Abgase und Gefahr.
AUCH NACHTS
Im Industriegebiet gelten nicht nur höhere Emissionsgrenzwerte, es ist vor allem auch ein 24-Stunden-Betrieb möglich - und das 365 Tage im Jahr! Lärm und LKW-Verkehr kennen hier keine Nachtruhe. Deshalb sind Industriegebiete nachts auch meist hell erleuchtet, was nicht nur für direkte Anwohner/innen eine zusätzliche Belastung darstellt.
TEURER
Wasserver- und Abwasserentsorgung, Brandschutzvorkehrungen, Straßenunterhalt und -reinigung: Durch ein Industriegebiet entstehen erhebliche Kosten für die Steuer-, Abgaben- und Gebührenzahler/innen.
ANFÄLLIGER
Im Industriegebiet gibt‘s meistens nur wenige große Unternehmen. Gewerbegebiete bestehen aus vielen kleinen Betrieben und sind so die Basis für eine krisensichere Wirtschaft.
GEFÄHRLICHER
In Industriegebieten wird häufig mit großen Mengen gefährlicher, z.B. giftiger oder explosiver Stoffe hantiert. Dies birgt immer die Gefahr eines Unfalls, der dann Anwohner/innen auch im weiteren Umkreis bedrohen kann. Es bedeutet auch, dass unsere Rettungsdienste darauf vorbereitet sein müssen - was z.B. auch eine zusätzliche Belastung des örtlichen Haushalts ist.